Hallo zusammen,
ist ein amtlicher Mahnbescheid wirksam, wenn der Empfänger im Krankenhaus liegt (man dies auch weiß)?
Vielen Dank
Hallo zusammen,
ist ein amtlicher Mahnbescheid wirksam, wenn der Empfänger im Krankenhaus liegt (man dies auch weiß)?
Vielen Dank
Hallo!
Der Mahnbescheid ist zugestellt, wenn der Empfänger einen Briefkasten hat und der Briefträger den Mahnbescheid dort einwirft. Die Krankheit könnte allenfalls - aber auch nicht in jedem Fall - einen Wiedereinsetzungsgrund für ein Widerspruchsverfahren darstellen. Der Kranke müsste dem Gericht darlegen können, dass er aufgrund seiner Krankheit keine Möglichkeit hatte, vom Inhalt des Schreibens Kenntnis zu nehmen. Dann bekommt er „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“. Auf die Wirksamkeit des Mahnbescheides hat das aber keinen Einfluss.