A leiht B im Februar 2017 einen Bargeldbetrag von 200,00€.
A fordert B mehrmals auf, zu bezahlen.
A schickt 2 Mahnungen und setzt B in Verzug.
A hat aber bis auf eine Whats App Nachricht mit Datum " Du hast mir 200 gegeben- ist das eine Versehen oder gewollt?" keine Beweise.
Funktioniert bei so einem Sachverhalt ein Mahnbescheid oder geht das für A in die Hose und er muss den Betrag abschreiben?
Einen Mahnbescheid kann man immer losschicken. Dafür braucht man erstmal nichts.
Wenn B dann Einspruch einlegt, passiert auch nichts. Nur wenn A dann klagen will, wird es komplizierter, dann braucht man schon etwas, mit dem man den Betrag belegen kann.
Äh, wie jetzt ?
Das hat Dir der Geldempfänger B geschrieben ?
Dann war das Geld also gar nicht als rückzahlbarer Kredit vereinbart ?
B konnte es als Geschenk auffassen ?
Wenn B fragt " Kannst Du mir 200 € geben ?".
Dann würde ich erwarten A antwortet " Ja, aber ich will es in x Tagen/Wochen zurück haben".
B sagt " Ja, ich zahle natürlich schnell zurück, es ist eine Notlage…"
Ist es so gewesen ?
Dann frage Dich, warum zahlt er /sie nicht zurück ? Gehe persönlich hin, fordere das Geld zurück. Wenn nicht alles, dann Anzahlung und Zeitplan wann der Rest kommt.
Hat B nichts, dann vergiss die Sache. Wieso sollte er/sie auf Mahnbescheid hin zurückzuzahlen ? Auf den Kosten dafür bleibst Du dann auch sitzen.
Dann vergiss es. Deine Nachricht beweist genau gar nichts, schon gar keinen Kreditvertrag. Die kann man verstehen, wie man grad will.
Mit einem Mahnbescheid wirfst Du dem schlechten Geld das gute hinterher, das ist alles. Denn das Widersprechen dagegen kostet nichts, der Mahnbescheid schon. Und wenn er nocht zieht, stahst Du am selben Punkt wie vorher und müsstest ohnen jeglichen Beweis klagen. Was soll das denn bringen?
Gruß
anf
Vielen Dank für die Antworten.
A ist es klar, dass das sehr dünn ist.
B hat A angerufen und erzählt, dass er ohne Geld am Hauptbahnhof steht, weil seine EC- Karte defekt sei.
B ist ein Vereinskamerad von A. Ob ich ihm helfen könne?A sei seine letzte Rettung. Später hat A von Vereinskollegen erfahren, dass B Ihnen auch kleinere Beträge schuldet.
A wollte helfen, hat ihm sogar 200 geliehen, was B dann mit der Nachricht abfragte.
A hat B seitdem öfter angesprochen( A sieht B nicht so oft) , angeschrieben, Raten angeboten - keine Reaktion.
Wie gesagt, 3 Mahnungen geschickt - alle mit Einwurfeinschreiben.
Keine Reaktion!
Wie hat A denn das Geld zum am Bahnhof stehenden B gebracht ?
Da muss es doch eine persönliche Übergabe gegeben haben, oder nicht ?
Dazu würd aber die seltsame Rückfrage "Du hast mir 200 gegeben- ist das eine Versehen oder gewollt?"
nicht so recht passen !
und bei einer persönlichen Übergabe musste man doch alles weitere besprechen.
Frage doch deine Vereinskollegen, was mit B ist. Ob sie ihm auch Geld geliehen haben und noch nicht zurück bekommen haben. Ob B hoch verschuldet ist usw.
Daraus ergäbe sich ein Anhaltspunkt ob Mahnbescheid überhaupt Sinn macht.
grundsätzlich ist es so, einen Mahnbescheid kann man immer schicken. Das Gericht prüft bei der Beantragung nicht, ob er gerechtfertigt ist, oder nicht. Würde der Mahnbescheid versendet werden, hat man eine Frist, in der man widersprechen muss. Widerspricht man nicht, gilt es als akzeptiert. Kommt ein Widerspruch muss man klagen und zählen dann die Beweise. Diese eine Nachricht in kein Beweis. Man muss dabei schon belegen können, dass die 200 Euro geliehen wurden, und auch wann zurück gezahlt werden sollte. Nur bei einem Gewinn der Klage bekommt man die Kosten für den Mahnbescheid erstattet. Sonst bleibt man da auch drauf sitzen.
A ist ein Depp und glaubt an das Gute im Menschen.
A hat ihm 200€ in die Hand gedrückt , obwohl B nur 150€ leihen wollte.B hat nicht nachgezählt und später die Whats App geschrieben.
A ist zum Bahnhof gefahren, weil er die Geschichte geglaubt hat (eingezogene EC-Karte etc.).
B hat bei mehreren Vereinskollegen ( was ich vorher nicht wusste) Schulden- aber nur kleinere Beträge.Die schreiben die Beträge aber offensichtlich ab.
B hat offensichtlich Probleme, arbeitet aber. Außerdem bekommt er regelmäßig Aufwandsentschädigungen für Kampfrichterdienste im Verein…
Mit einem vollstreckbaren Titel wäre das also kein Problem.
Aber egal- ich danke euch allen für die Antworten!
A wird den Mahnbescheid jetzt doch verschicken- wenn B so reagiert wie bei zahlreichen Schreiben, Anrufen etc. - nämlich gar nicht- bekommt A ja den Vollstreckungsbescheid.
Du nutzt die nächste Gelegenheit in Anwesenheit von B (Vereinstreffen, Mitgliederversammlung o.ä.) und machst die Sache öffentlich, indem Du B vor buchstäblich versammelter Mannschaft aufforderst, Dir das geliehene Geld zurückzuzahlen.