Hallo,
erstmal wünsche ich jeden ein gesundes neues Jahr!
Zum Fall:
Angenommen Person A ist vor 1 Monat umgezogen. Beim Umzug wurden alte Unterlagen gefunden um genau zu sagen ein Mahnbescheid einer bekanten Versicherung, ich weiß nicht ob man den Namen nennen dard oder nicht deswegen lassen wir Ihn lieber weg.
Dieser Mahnbescheid ist von 01.07.2005 ! Über 61,00 Euro.
Muss jedoch übersehen worden sein. Seit dem ist nie wieder etwas gekommen.
Frage 1: Die Vetragslaufzeit dieser Versicherung betrag 7 Jahre !!!
Was Person A bei der Unterzeichnung übersah. Unter AGBs wurde geschrieben wenn man Zahlungen nicht leistet wird der Vertrag von der versicherung gekündigt !!! Person A hat jedoch nie irgendeine Kündigung erhalten.
Frage 2: Wie soll Person A jetzt darauf reagieren. Schnellstmöglich Kontakt suchen ??? Lieber ruhig sein ??? Wenn Person A bezahlen würde, würde der Vertrag weiterlaufen, weil Kosten bezahlt wurden ???
Es wurde kein Inkassobüro eingeschaltet oder ähnliches sondern kam von der hauseigenen Rechtsabteilung. Dieses ist jetzt fast 3 Jahre her!!!
Viele Dank
Mfg Daniel
Hallo
Hallo,
erstmal wünsche ich jeden ein gesundes neues Jahr!
Zum Fall:
Angenommen Person A ist vor 1 Monat umgezogen. Beim Umzug
wurden alte Unterlagen gefunden um genau zu sagen ein
Mahnbescheid einer bekanten Versicherung, ich weiß nicht ob
man den Namen nennen dard oder nicht deswegen lassen wir Ihn
lieber weg.
Dieser Mahnbescheid ist von 01.07.2005 ! Über 61,00 Euro.
Muss jedoch übersehen worden sein. Seit dem ist nie wieder
etwas gekommen.
Frage 1: Die Vetragslaufzeit dieser Versicherung betrag 7
Jahre !!!
Was Person A bei der Unterzeichnung übersah. Unter AGBs wurde
geschrieben wenn man Zahlungen nicht leistet wird der Vertrag
von der versicherung gekündigt !!! Person A hat jedoch nie
irgendeine Kündigung erhalten.
Frage 2: Wie soll Person A jetzt darauf reagieren.
Schnellstmöglich Kontakt suchen ??? Lieber ruhig sein ??? Wenn
Person A bezahlen würde, würde der Vertrag weiterlaufen, weil
Kosten bezahlt wurden ???
Es wurde kein Inkassobüro eingeschaltet oder ähnliches sondern
kam von der hauseigenen Rechtsabteilung. Dieses ist jetzt fast
3 Jahre her!!!
Ein nicht widersprochener Mahnbescheid mündet in einen Vollstreckungsbescheid und ist 30 jahre vollstreckbar. Im 30.Jahr erneuert noch mal 30 Jahre.
Sich mit denen in Verbindung zu setzen,wäre sicherlich ratsam,um böse Überraschungen (Kontopfändung) zu vermeiden
Viele Dank
büdde büdde
Mfg Daniel
Mikesch
Hey!
Ein nicht widersprochener Mahnbescheid mündet in einen
Vollstreckungsbescheid und ist 30 jahre vollstreckbar.
Das aber auch nur auf Antrag. Ansonsten mündet der Mahnbescheid sechs Monate nach Zustellung ins Nichts. Wenn also nur ein Mahnbescheid, aber kein Vollstreckungsbescheid vorhanden ist, muss jedenfalls keine Vollstreckung befürchtet werden.
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Aber der Vollstreckungsbescheid könnte aber jederzeit wieder benatragt werden, habe ich das richtig verstanden.
Denn verstehe ich aber den Sin nicht der Versicherung! Ich habe gelesen das wenn er der Mahnbescheid erst beantragt wurde (Kosten werden ja erstmal durch den Gläubiger getragen) ist der Vollstreckungsbescheid eigentlich nur noch eine Formsache. Vorallem sollen die Kosten für ein Vollstreckungsbescheid nun auch nicht mehr so viel betragen!
Wieso rührt sich die Versicherung nicht mehr. Kann dort vielleicht eine Absicht hinter stecken. Um denn nach 3,4 oder 5 Jahren auf einmal zu kommen und mit mehr Kosten zu argumentieren.
Gruß DAniel