Hallo liebe Wissenden!
Mich beschäftigt eine Frage:
Unternehmer Peter hat einen Kunden, der bei ihm etwas auf Rechnung gekauft hat. Peter hat die Ware zusammen mit der Rechnung verschickt, in der eine Zahlungsfrist angegeben war.
Nun hat der Kunde die Frist versäumt, also hat Unternehmer Peter per E-Mail eine Zahlungserinnerung geschickt, die Frist noch einmal um ein paar Tage verlängert und dem Kunden deutlich gemacht, dass wenn er weiterhin nicht zahlt eine schriftliche Mahnung folgt.
Der Kunde hat die zweite Frist ohne jegliche Rückmeldung verstreichen lassen. Nun will Unternehmer Peter also eine schriftliche Mahnung rausschicken. Mahngebühren darf er für diese ja noch nicht berechnen. Darf er aber in der Mahnung so etwas schreiben wie „…wir bitten um umgehende Zahlung innerhalb von 10 Tagen. Andernfalls wird eine weitere Mahnung und dann auch Mahngebühren und eventuelle Verzugszinsen fällig!“ schreiben??? Oder gibt es da gesetzlich geregelte Fristen, die der Unternehmer einhalten muss???
Vielen Dank im Vorraus für eure Bemühungen!