Mahngebühren einklagbar?

Das ist eigentlich auch schon die Frage *gg*

Sind Mahngebühren einklagbar?

Wenn nein, wäre ich noch um eine Begründung mit Angabe der Rechtsquelle dankbar!!!

Dank im voraus Boris. s. aus H. :wink:

Mahngebühren
Hallo,

die Antwort ist: grundsätzlich ja.

Mahngebühren werden dann zu Recht erhoben, wenn die Forderung fällig war und sich der Schuldner in Verzug befand.
Desweiteren müssen die Gebühren im Verhältnis zu dem Aufwand stehen. Mahngebühren bis zu 5,00 € für eine einfache Mahnung sind unbedenklich. Bei größerem Aufwand, z.B. zur Ermittlung der postalischen Anschrift oder bei komplizierter Berechnung der Gesamtforderung, sind auch höhere Mahngebühren durchsetzbar.

Gruß,
Francesco

Nicht für die erste Mahnung
Hallo,

ist der Schuldner noch nicht im Verzug, sondern begründet die erste Mahnung gerade den Verzug, so kann für die erste Mahnung keine sog. Mahngebühr erstattet werden.

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