Mahngebühr

hallo zusammen,

angenommen jemand bestellt auf rechnung im internet (für ca 25€). die rechnung wird nicht beglichen, da vergessen.
5 wochen später erhält derjenige einen brief von einem inkassounternehmen und wird aufgefordert den betrag +45€!!! gebühr zu überweisen.
bis dato ist dem käufer nicht einmal eine zahlungserinnerung oder sonstige aufforderung zugegangen! ist das so rechtens? sollte der käufer den offenen betrag an den verkäufer direkt zahlen oder muss das jetzt alles über dieses inkassounternehmen laufen? was passiert wenn der käufer die 45€ mahngebühr nicht zahlen will?

danke
yve

Hallo!

bis dato ist dem käufer nicht einmal eine zahlungserinnerung
oder sonstige aufforderung zugegangen! ist das so rechtens?

Ja, wenn der Käufer

a) in der Rechnung auf die Rechtsfolgen des § 286 Abs. 3 BGB hingewiesen worden ist und
b) der Verkäufer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Dann können Verzugskosten bis zu EUR 46,41 geltend gemacht werden.

Danke,…

Ja, wenn der Käufer

a) in der Rechnung auf die Rechtsfolgen des § 286 Abs. 3 BGB
hingewiesen worden ist und

das wurde er nicht

b) der Verkäufer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Dann
können Verzugskosten bis zu EUR 46,41 geltend gemacht werden.

ist nicht jeder verkäufer vorsteuerabzugsberechtigt? dieser verkäufer hat jedenfalls die MwSt. in der rechnung ausgewiesen.

wie kann man sich in diesen fall verhalten?
lg
yve

hallo zusammen,

angenommen jemand bestellt auf rechnung im internet (für ca
25€). die rechnung wird nicht beglichen, da vergessen.

5 wochen später erhält derjenige einen brief von einem
inkassounternehmen und wird aufgefordert den betrag +45€!!!
gebühr zu überweisen.

Die Gebühr des Inkassounternehmens darf nicht höher sein als die Gebühr eines Antwaltes!!! Siehe BRAGO

bis dato ist dem käufer nicht einmal eine zahlungserinnerung
oder sonstige aufforderung zugegangen! ist das so rechtens?
sollte der käufer den offenen betrag an den verkäufer direkt
zahlen oder muss das jetzt alles über dieses
inkassounternehmen laufen? was passiert wenn der käufer die
45€ mahngebühr nicht zahlen will?

danke

yve

a) in der Rechnung auf die Rechtsfolgen des § 286 Abs. 3 BGB
hingewiesen worden ist und

das wurde er nicht

Dann beginnt der Verzug erst mit der Mahnung, es besteht kein Erstattungsanspruch.

b) der Verkäufer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Dann
können Verzugskosten bis zu EUR 46,41 geltend gemacht werden.

ist nicht jeder verkäufer vorsteuerabzugsberechtigt?

Genau, nicht jeder.

dieser
verkäufer hat jedenfalls die MwSt. in der rechnung
ausgewiesen.

Dann wären auch 45 Euro zu hoch, selbst wenn sich der Verkäufer im Verzug befände. Ein Rechtsanwalt könnte netto 39 Euro verlangen, und das ist die Obergrenze.

wie kann man sich in diesen fall verhalten?

Auf vielfältige Weise. Oder willst Du wissen, wie man sich verhalten sollte? Ganz einfach: Die Rechnung bezahlen, keinen Cent mehr und auch keinen Cent weniger.

Guten Abend!

Die Gebühr des Inkassounternehmens darf nicht höher sein als
die Gebühr eines Antwaltes!!!

Dieser Satz ist nicht seit dem 1. Januar 2004 gegenstandslos.

Siehe BRAGO

Die schon.

dankeschön