mahngebühren?

hallo zusammen,

ist es rechtens, neben den eigentlich mahngebühren zusätzlich kosten für porto und versand zu verlangen?

z.b. 5€ für die mahngebühren und 4,75€ für die portokosten, da z.b. der brief per einschreiben mit rückschein an den empfänger geschickt wurde.

vielen dank im voraus.

grüsse
m2privaz

Meinst du das Mahnverfahren oder ist es nur eine ganz normale Mahnung?

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

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Hi

ist es rechtens, neben den eigentlich mahngebühren zusätzlich
kosten für porto und versand zu verlangen?

Gegenfrage: Ist es rechtens eine berechtigte Forderung (da nicht erwähnt wurde, daß die Forderung zu unrecht besteht, gehe davon aus, daß die Forderung anerkannt wurde) nicht zu bezahlen, sodaß der Empfänger die Forderung einmahnen muß?

Gruß
Edith

mal angenommen, einer bestellt etwas im internet (ca.10€) und vergisst, die rechnung zu bezahlen. wochen später kommt ein brief per einschreiben und rückschein ins haus geflattert, welcher eine mahnung mit 5€ mahngebühren beinhaltet und zudem noch 4,75€ für porto.

des weiteren ist eine kopie eines antrages auf erlass eines mahnbescheids mit angehängt.

dass das rechtens ist, ist klar. nur darf er zu den mahngebühren noch die portokosten extra mitauführen? sind diese portokosten nicht in den mahngebühren enthalten?

danke

die frage ist berechtigt!! doch niemand ist vollkommen und es passiert nunmal, dass man vor lauter urlaubsstress vergisst, die rechnung zu bezahlen. eine kleine zahlungserinnerung per email würde hier doch sicherlich auch angebracht sein, oder?

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Hallo,

war er denn vor der Mahnung bereits in Verzug?

Gruß
Tina

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Hi

die frage ist berechtigt!! doch niemand ist vollkommen und es
passiert nunmal, dass man vor lauter urlaubsstress vergisst,
die rechnung zu bezahlen. eine kleine zahlungserinnerung per
email würde hier doch sicherlich auch angebracht sein, oder?

Die Zahlungserinnerung per E-Mail könnte im Urlaubsstreß ebenfalls vergessen worden sein, soferne überhaupt eine geschickt wurde. Es besteht ja keine Verpflichtung dazu.

Aber wenn es tatsächlich nur am Urlaubsstreß lag, kann man u.U. mit dem Empfänger reden. Wobei ich vermute, daß dieser die Sache mit Urlaub und plötzlicher Krankheit schon ziemlich oft gehört hat. Ich würde den Teil daher eher weglassen, wenn ich frage, ob die Mahngebühren in Kulanz erlassen werden können.

Gruß
Edith

ja, er war vor der mahnung in verzug. soweit ist es ja berechtigt, eine mahngebühr bzw. einen antrag auf erlass eines mahnbescheides zu stellen.

es geht viel mehr darum, ob portokosten und mahngebühren separat gefodert werden können bzw. ob es nicht gereicht hätte, den brief normal mit der post zu schicken, ohne einschreiben.

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auch da hast du wiederum recht. es ist kein muss vom gläubiger, eine zahlungserinnerung zu schicken. aus kulanz wird er die mahngebühren nicht weglassen.

die frage geht ja vielmehr darum, ob man zu den mahngebühren zusätzlich noch portokosten verlangen darf…

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Hi

die frage geht ja vielmehr darum, ob man zu den mahngebühren
zusätzlich noch portokosten verlangen darf…

Grundsätzlich darf er alle Kosten verlangen, die ihm entstanden sind. Ob die Höhe tatsächlich gerechtfertigt ist, müßte allerdings wohl ein Gericht entscheiden.
Ein bißchen was zu dem Thema ist auch in der FAQ:484 nachzulesen.

Gruß
Edith

Was hat eigentlich die

Gegenfrage

mit der Ausgangsfrage zu tun?

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Hallo

Was hat eigentlich die

Gegenfrage

mit der Ausgangsfrage zu tun?

Wenn jemand fragt, ob es rechtens ist, wenn eine Firma für einen Mehraufwand etwas verlangt, dann möchte ich einfach wissen, ob dieser jemand der Meinung ist, daß es rechtens ist, diesen Mehraufwand überhaupt erst zu verursachen.

Gruß
Edith

1 „Gefällt mir“

Das klingt ein bisschen so, als seist du der Meinung, dass, wenn einer ein Unrecht tut, der andere es auch dürfe; ich habe schon von Meister Eder gelernt, dass ein Unrecht durch ein neues Unrecht nicht besser, sondern allemal schlimmer wird.

Deine Frage kann ja nicht ernst gemeint gewesen sein, sondern allenfalls rhetorisch. Wenn du aber der Meinung bist, ein säumiger Zahler müsse sich nun ob seiner Säumnis alles gefallen lassen, finde ich das eine bedenkliche Rechts- und Gerechtigkeitsauffassung.

Levay

2 „Gefällt mir“

Hi

Deine Frage kann ja nicht ernst gemeint gewesen sein, sondern
allenfalls rhetorisch.

In gewisser Weise ja.
In der Vergangenheit gab es hier ja durchaus schon User, die einen kapitalen Bock geschossen haben und dafür dann alle anderen verantwortlich machten, nur sich selber nicht.
Je nach Antwort auf die „rhetorische“ Rückfrage, kann man dann schon abschätzen wie der Fragesteller die Sache sieht und ob es sich daher lohnt ernsthaft zu antworten - so wie in diesem Fall.

Wenn du aber der Meinung bist, ein
säumiger Zahler müsse sich nun ob seiner Säumnis alles
gefallen lassen,

Nein, das bin ich nicht und das sieht man irgendwie auch an dieser Antwort.
/t/mahngebuehren–11/4773877/10

Gruß
Edith

Hi!

Das klingt ein bisschen so, als seist du der Meinung, dass,
wenn einer ein Unrecht tut, der andere es auch dürfe

Klingt mMn gar nicht so, da der andere kein Unrecht, sondern nur sein Recht _tut_

Grüße,
Tomh

PS: Das wesentliche sind die „Mahnkosten“; und zu diesen (wie der Name schon sagt) gehören eben auch Porto u.ä. … but Ianal …

Klingt mMn gar nicht so, da der andere kein Unrecht, sondern
nur sein Recht _tut_

Aha. Wenn (!) zu viel verlangt wird (wozu ich mich nicht geäußert habe), dann ist das ja eben nicht „sein Recht“.

Levay

dass das rechtens ist, ist klar.

So klar ist das gar nicht. Die Mahn"gebühren" dürfen nur erhoben werden, wenn sich der Schuldner bereits im Verzug befand. Oft ist aber auch erst die Mahnung verzugsbegründend.

nur darf er zu den
mahngebühren noch die portokosten extra mitauführen? sind
diese portokosten nicht in den mahngebühren enthalten?

Das ist dann aber doch nur eine Falschbezeichnung. Es hätten eben der Betrag, der die Mahn"gebühren" ausmacht, höher ausfallen und der andere Posten wegfallen müssen. Spielt doch rechtlich gar keine Rolle. Es handelt sich sowieso nicht um Gebühren, sondern um Anspruch auf Verzugsschadensersatz.

Levay

Hi!

Aha. Wenn (!) zu viel verlangt wird (wozu ich mich nicht
geäußert habe), dann ist das ja eben nicht „sein Recht“.

Ist es aber hier nicht so, das Recht mit Unrecht _bekämpft_ wird? Sprich: Säumiger Zahler wird mit den Kosten der Mahnung konfrontiert?

Grüße,
Tomh

Ist es aber hier nicht so, das Recht mit Unrecht _bekämpft_
wird? Sprich: Säumiger Zahler wird mit den Kosten der Mahnung
konfrontiert?

Die Kosten sind ja dann rechtens, wenn sie dem Gläubiger entstanden sind.
Wenn der Gläubiger kosten hat von 5 Euro (Zeit, Verwaltung…) und da dann das Port draufhaut, wo liegt das Problem?
Gruss

ja, er war vor der mahnung in verzug. soweit ist es ja
berechtigt, eine mahngebühr bzw. einen antrag auf erlass eines
mahnbescheides zu stellen.

es geht viel mehr darum, ob portokosten und mahngebühren
separat gefodert werden können bzw. ob es nicht gereicht
hätte, den brief normal mit der post zu schicken, ohne
einschreiben.

Hi,
einen normalen Brief? Dessen Zugang kann man nicht beweisen.
Daher immer Einschreiben.
Gruß

PS: Ja ich weiss, Gerichtsvollzieher ist noch sicherer :smile: