Mahngebühren

Hallo,

darf ich als Privatperson Mahngebühren gegenüber einer von mir angemahnten Firma, bezüglich ausgebliebener Geldzahlung nach Fristverstreichnung erheben? Danke für die Auskunft.

mfg - fuerte

darf ich als Privatperson Mahngebühren gegenüber einer von mir
angemahnten Firma, bezüglich ausgebliebener Geldzahlung nach
Fristverstreichnung erheben? Danke für die Auskunft.

Hallo,
http://www.rechtspraxis.de/zwangs/mahntipps.htm#top3
grüsse borthi

Hallo,
http://www.rechtspraxis.de/zwangs/mahntipps.htm#top3
grüsse borthi

Hm, die Seit ist ja wohl schon ein wenig älter… Die Aussage zur Höhe der Mahngebühren will ich nicht weiter kommentieren, aber die auf dieser Seite dargestellten Verzugszinsen sind mehr als fraglich. Grundsätzlich gilt doch § 288 I BGB, für weiteren Schaden wie auf der Seite dargestellt, die Aufnahme eines Kredites § 288 IV.

Hm, die Seit ist ja wohl schon ein wenig älter… Die Aussage
zur Höhe der Mahngebühren will ich nicht weiter kommentieren,
aber die auf dieser Seite dargestellten Verzugszinsen sind
mehr als fraglich. Grundsätzlich gilt doch § 288 I BGB, für
weiteren Schaden wie auf der Seite dargestellt, die Aufnahme
eines Kredites § 288 IV.

Deshalb steht wohl auch im Kleingedruckten:
„…ohne Gewähr“, :wink:)

grüsse borthi

…und das Kleingedruckte sollte man immer lesen :wink:
Grüße mileslucis