Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe im Sep. 2009 mich telefonisch über ein Edelstahlkamin informiert. Ich bekam ein Angebot über ca. 1200€ und ich sollte 600€ Anzahlen.
Das habe ich dann auch getan und ich bekam ca. 3 Wochen später die Ware mit einer Rechnung.
Zum Aufbau fehlten allerdings einige Teile. Ich habe mich telefonisch mit der Firma in Verbindung gesetzt und bestellte die entsprechenden Sachen nach. Diese kamen dann auch wieder ca. 4 Wochen später auch wieder mit einer Rechnung.
Bei dieser Lieferung war jetzt aber Sachen dabei, die ich nicht brauchte. Also wieder angerufen. Man sagte mir ich solle die Sachen einfach wieder zürück schicken. Nach Nachfrage wie des jetzt mit den bezahlen sei, sagte man mir, ich bekäme noch einen Endabrechnung.
Letzte Woche bekam ich dann ein Einschreiben mit 2 Mahnungen.
- Mahnung (erste Lieferung) mit den Restbetrag (Also 1200€ - 600€ Anzahlung) +25€ Mahngebühr.
- Mahnung (zweite Lieferung) immer noch mit allen aufgeführten Sachen (auch die die ich wieder zurück geschickt habe) und ebenfalls 25€ Mahnkosten.
Ich habe darauf hin wieder angerufen. Man sagte mir, dass das ganze als zwei Rechnungen geführt wurde und ich deshalb auch 2 Mahnung bekommen habe kullanterweise verzichten sie aber auf 1 Mahnung. Auf den Hinweis, das er mir telefonisch gesagt habe, dass ich noch eine Abschlussrechnung bekommen soll, meinte er nur, dass er sowas mit mir nie ausgemacht hat. Und auf den hinweis, dass da ja immer noch Sachen aufgeführt sind, die ich ja schon wieder zurück geschickt habe, meinte der Herr, da habe er mal wieder keine Info bekommen und er schickt mir noch einen Gutschrift. Diese Gutschrift habe ich heute per Email bekommen.
Nun meine Frage - sind die, mitlerweile ja nur einmaligen Mahnkosten von 25€ rechtens.