Hallo,
wer kennt das nicht, wann immer eine Zahlung nicht rechtzeitig eintrifft, werden Mahngebühren angedroht oder direkt berechnet.
Welche Verordnung regelt eigentlich, wann und in welcher Höhe Mahngebühren berechnet werden dürfen?
Gruß,
M
Hallo,
wer kennt das nicht, wann immer eine Zahlung nicht rechtzeitig eintrifft, werden Mahngebühren angedroht oder direkt berechnet.
Welche Verordnung regelt eigentlich, wann und in welcher Höhe Mahngebühren berechnet werden dürfen?
Gruß,
M
Hi
das ist keine Verordnung - der Zahlungsverzug ist im BGB geregelt.
Auch ist die Rechtsprechung da eindeutig.
Gruß
HaWeThie
Dogmatisch betrachtet handelt es sich bei den „Mahngebühren“ nicht um Gebühren, sondern um Schadensersatz. Dadurch, dass der Schuldner mit der Zahlung in Verzug kommt, entsteht dem Gläubiger ein Schaden, weil er nun Zeit und Material investieren muss, seinem Geld hinterherzulaufen. Würde er das nicht vom Schuldner zurückverlangen können, bliebe er auf dem Schaden sitzen, obwohl die Schuld beim Schuldner liegt. Es gilt daher wie immer im Grundsatz: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür haften.
Anspruchsgrundlage: §§ 280 I, II, 286 BGB.
Levay