Hallo Ihr,
Person A leigt im Krankenhaus. Person B kümmert sich um ihre finanziellen Dinge. Person A brauchte dringend ein medizinischen Hilfsmittel. Ein Sanitätshaus kam ins Krankenhaus und brachte das Hilfsmittel samt Rechnung. Dummerweise hat Person B vergessen die 10 Euro Zuzahlung für das Hilfsmittel zu bezahlen. Nun bekommt Person B eine Zahlungserinnerung. Es wird also gebeten die 10 Euro zu zahlen zuzüglich 5 Euro Mahngebühren. Ist das nicht ein wenig zuviel? Muss soetwas sein? Ich meine, es ist eine Zahlungserinnerung. Wie rechtfertigen die diese 5 Euro?
Danke und liebe Grüße
Jim Beam
Ja, 5 Euro von 10 Euro sind 50%.
Und 10 ist im Verhältnis zu 1 sogar 1000%. Das ist alles sehr relativ.
„Mahngebühren“ sollen die Kosten decken, die für die Eintreibung des Geldes entstanden sind. Sie sind also mehr oder minder unabhängig von der fälligen Summe.
Levay
Hallo
überweise die 10€ und gut. Auf die Mahngebühren kannste verzichten die KV verklagt dich deswegen nicht. Die haben diesbezüglich grad vor Gericht vor kurzem damit verloren. Die Kosten eines Verfahrens müssen die selber tragen, ein prozess kostet so 150€ für 10 € einzusammeln, ist alles etwas albern, wie überhaupt die meisten Schnellschussgesetze der letzten 6 Jahre
LG
Mikesch
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ist alles etwas albern,
wie überhaupt die meisten Schnellschussgesetze der letzten 6
Jahre
…oder polemische Beiträge wie dieser, die suggerieren, unter Rot-Grün seien nur „Schnellschussgesetze“ entstanden, die „alle etwas albern“ sind.
Levay
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Wohl aber kann der Gläubiger daraufhin erneut eine Mahnung schreiben und dann noch eine… mit immer höheren Summen. Und plötzlich lohnt sich eine Inkassoverfahren sehr…
hallo marc
Wohl aber kann der Gläubiger daraufhin erneut eine Mahnung
schreiben und dann noch eine… mit immer höheren Summen. Und
plötzlich lohnt sich eine Inkassoverfahren sehr…
Dann sollte man schnellstens ein Inkassobüro aufmachen, was die 10€ Forderung einzieht 
Auch Inkassobüros dürfen die Gebühren nicht ins unendliche schrauben, für 10€ lässt sich wohl keiner drauf ein
so ein Fall wäre mal interessant 
LG
Mikesch