Mahngebühren, 7€, nicht bezahlen dann an Inkasso?

Hallo Zusammen,

ich habe gestern ein Schreiben von der Bahn bekommen. Ich werde dazu aufgefordert 7€ Mahngebühren zu zahlen (Hauptbetrag 45 EUR bereits beglichen), bei Nichtzahlung würde der Fall an ein Inkassobüro übergeben werden?

Natürlich ist es lächerlich bei so einem kleinen Betrag mit Inkasso zu drohen. Könnten die denn tatsächlich wegen Mahngebühren den Fall ans Inkasso geben? Muss ich generell Mahngebühren zahlen?

Kennst sich Jemand damit aus?

Vielen Dank im Voraus.

VG

Das hängt von den genauen AGBs der ahn ab.
bezahl die 7 Euro, die Bahn hatte ja auch Umtriebe

Hallo,
generell kann man davon ausgehen, dass man bei Verzug verpflichtet ist, auch Mahngebühren zu zahlen sofern diese angemessen oder vereinbart sind.
Leider geht aus der Anfrage nicht hervor ob die Zahlung innerhalb der Frist erfolgte oder verspätet.
Mahngebühren sollten nach dem Aufwand angemessen sein, jedoch kann die Höhe auch vereinbart sein.
Z.B in allgemeinen Geschäftsbedingungen
Bei der Bahn wird in den AGB z.B im Preisnacherhebungsverfahren eine Mahngebühr von 7 Euro vereinbart, welche mit Benutzung der Bahn z.B akzeptiert wird.
"Entgelte des Personenverkehrs für nicht in Tarifteilen enthaltene Leistungen
TVA 107/2008 – gültig ab 14. April 2008

  1. Für Mahnschreiben im Fahrpreisnacherhebungsverfahren wird ein Entgelt in Höhe von
    7 EURO erhoben." ( Auszug aus den AGB der Bahn )
    Die Geltendmachung der Bahn mit Hilfe von Inkassodiensten verstösst m.E nach, der Schadensminderungspflicht.
    Jedoch kann die Bahn auch einen solchen kleinen Betrag notfalls mit Mahnbescheid geltendt machen.

Bitte überlegen Sie selber, ob Sie die Zahlung rechtzeitig geleistet haben, oder ob Verzug vorlag.

Sollte Ihre Zahlung zu spät erfolgt sein, empfehle ich die Zahlung der Mahngebühren.


Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung.
Eine Rechtsberatung ist dem Berufsstand der Anwälte vorbehalten.

Jau, Mahngebühren sind zu zahlen aber nie an ein inkasso sondern immer direkt an den Gälubiger

Sie müssen Mahngebühren zahlen, wenn Sie in Verzug waren. Wann das der Fall ist, finden Sie im Internet.
Für 7 Euro ein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen, ist in der Tat Unsinn: Aber die Bahn macht viel Unsinn - deren Mitarbeiter sind m. W. logischen oder wirtschaftlichen Argumenten nicht unbedingt zugänglich. Ich wäre demnach vorsichtig. Inkasso-Gebühren liegen für 7 Euro Hauptforderung bei rund 40 Euro. Das Risioko wäre mir zu hoch.

Gib doch mal mehr Infos zur Forderung