Hallo,
ich streite mich momentan mit einem Telekommunikationsanbieter über Rechnungen. Sie habe z.B. gemahnt und die Mahngebühren in der Folgerechnung aufgelistet. Dort steht sie auch als „Summe nicht mehrwertsteuerrelevanter Beträge“ und es ist nicht zu erkennen, dass es sich um Mahngebühren für die vorangegange Rechnung handelt. Ist dies zulässig oder muss nicht die Mahngebühr nicht der „strittigen Rechnung“ zugeordnet werden?
Hallo.
So viel ich weiß, dürfen Mahngebühren generell erhoben werden - müssen jedoch nicht bezahlt werden, wenn die Rechnung innerhalb einer ordentlichen Frist nach der Mahnung bezahlt wird.
Enes kann ich versichern: wenn Du die Mahngebühren mit der jetzigen Rechnung nicht mit bezahlst, wird Telekom Dir eine Inkassofirma auf den Hals hetzen - innerhalb der nächsten drei Jahre (Verjährung nach zwei Jahren „aber“: zum Jahresende!
Alles gut aufheben! Wenn die Inkassofirma rege wird, gleich bei „Telekom“ reklamieren und die getätigte Zahlung belegen.
So muss Telekom die Inkassofirma zurückpfeiffen.
Wenn Du die Inkassofirma direkt anschreibst, werden sie es ignorieren, da sie „nur Kohle“ haben wollen…
Viel Glück - Helena
Hallo,
danke für die Antwort, aber darum geht es nicht. Es ist Tele2 und nicht die Telekom. Ich streite mich über das Ende des Vertrages und Tele2 schickt fleißig weiter Rechnungen. Die sind immer für 3 Monate und wurden gemahnt. Die Mahngebühr ist aber nicht auf der strittigen Rechnung, sondern auf der Folgerechnung. Meine Frage war, ob das rechtlich überhaupt möglich ist. M.E. muss die Mahngebühr eindeutig zugeordnet werden. Zwei Rechnungen sind inzwischen bereits an ein Inkassounternehmen abgegeben und es gibt einen Vergleich. Nun taucht aber die Mahngebühr, die zu den Rechnungen, über die es einen Vergleich gibt gehört, auf einer anderen Rechnung auf. Meine Auffassung dazu ist natürlich, dass der Vergleich auch die Mahngebühr beinhaltet.
LG
Anja
hmmmm - da weiß ich leider auch nicht weiter…
Alles Gute und viel Glück - Helena