Mich würde man folgendes interessieren:
darf man denn auf nichtgezahlte Mahngebühren Mahngebühren erheben? Und dann noch in der selben Höhe? Und das mehrfach? Ist so etwas zulässig?
Und vor allem die selbe Höhe!?
Da ich so etwas immer öfter erlebe, würde mich interessieren, ob das rechtens ist…
Danke für die Antworten…!
Gedankengang:
nicht gezahlte Mahngebühren sind ausstehende Schulden, welche man sich m. E. einmahnen kann. Die Mahngebühren richten Sich bei den meisten Firmen nicht nach Betrag, sondern nach Aufwand, also gibt es für jeden Betrag, egal ob 150€ oder 3,50€ immer die selben Verwaltungskosten, welche pauschalisiert werden. Der Postversand wird ja nicht günstiger, nur weil die Mahnung einen geringeren Betrag aufweist.
Also ich empfinde dies als legitim, insofern die Mahnkosten, welche eingemahnt werden legitim sind. Ist jedoch meine Meinung, also ich würde nicht viel drauf setzen
Grüße
die sache ist halt nur, wenn man eine rechnung zahlt und tagsdrauf dann eine mahnung im kasten ist, muss man die dann trotzdem zahlen?
den rest versteh ich - danke für die antwort!
Nur wenn die Zahlungsfrist für die Rechnung abgelaufen war und sich daraus die Mahnung ergibt - JA, dann muss man zahlen!
Wenn keine Zahlungsfrist angegeben wurde, dann ist hier der BGB zuständig und man sollte innerhalb von 30 Tagen bezahlt haben.
die sache ist halt nur, wenn man eine rechnung zahlt und
tagsdrauf dann eine mahnung im kasten ist, muss man die dann
trotzdem zahlen?
Die Rechnungen sind auf jeden Fall Bringschulden, daher hat der Schuldner dafür Sorge zu tragen, dass der Betrag rechtzeitig zur Fälligkeit beim Gläubiger eintrifft.
Die meisten Unternehmen räumen wenigstens ein bis zwei Tage Karenz ein, um die Kunden nicht zu vergraulen. Vorgeschrieben ist das jedoch nicht.
Man muss aber bedenken: Fritsten gelten, wenn nur das Datum angegeben wird, bis um Mitternacht. Wenn also auf der Rechnung eine Frist steht, z.B. bis 10.03.2009, hat man theoretisch am 10.3. bis 23:59:59 Uhr Zeit für die Überweisung.
Da das Geld auch noch um 17:00 Uhr einem Konto gutgeschrieben werden könnte, dann aber die Buchhaltung meist nicht mehr arbeitet, ist schon mal ein Tag „gerettet“.
Wenn Du innerhalb Deutschlands überweist, trifft das Geld fast immer am nächsten Werktag auf dem Empfängerkonto ein. Würdest Du also genau am Fälligkeitstag während der Bankzeiten überweisen, ist das Geld am nächsten Tag meist morgens beim Empfänger gutgeschrieben.
den rest versteh ich - danke für die antwort!
Hab aber schon ewig keine Rechnung mehr bekommen, auf der kein Zahlungziel angegeben ist.
Mittlerweile ist fast jedes Unternehmen so schlau, auch einen fixen Termin anzugeben: zahlbar bis xx.xx.xxxx
Manche sind noch ein wenig blauäugig und schreiben: zahlbar innerhalb von x Tagen nach Erhalt der Rechnung. Da kann man sich dann evtl. vor Gericht streiten, wann denn wohl die Rechnung angekomen ist.
Soweit mir bekannt, ist es nicht zwingend vorgeschrieben, zu mahnen. Theoretisch kann sich der Gläubiger auch gleich einen Mahnbescheid erwirken, wenn das Zahlungsziel überschritten ist. Das macht nur keiner aufgrund des Aufwands und der Kundenfreundlichkeit.
Grüße
Holygrail