Mahngebühren bei der ersten Erinnerung?

Hallo zusammen,

ich hatte heute einen blöden Traum: habe was online gekauft und ehrlich vergessen zu bezahlten. Es war ein Geschenk, dehalb war’s auch aus den Augen / aus dem Sinn. Keine böse Absicht. Plötzlich, 2 Jahre später, meldet sich ein Inkassounternehmen und will die Summe, Zinsen und 75 Euro Mahngebühren haben. Davon bin ich wach geworden.
Zum Glück war’s nur ein Traum, aber wenn das wirklich mal passieren würde, wäre das denn jurustisch einwandfrei? Müsste nicht zuerst mal eine Zahlungsaufforderung ohne Gebühren kommen? Zinsen einverstanden, aber wie hoch?

Na gut, hoffentlich träume ich heute was besseres :smile:

Mike

Ja, es müssten sogar mehrere Mahnungen kommen.
Zinsen sind 5% Punkte über dem Basiszinssatz.

Falls einem so etwas tatsächlich passiert dann die Mahngebühren nicht zahlen, sondern nur die eigentliche Forderung und schriftlich dazu schreiben „Nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung.“

Ja, es müssten sogar mehrere Mahnungen kommen.

woher hast du den das?

Das ist Unsinn! Der Gläubiger darf bei einem festen Zahlungsziel sogar gleich ein gerichtliches Mahnverfahren anstreben. So gänzlich ohne jede Mahnung.

Ob die Gebühren in der Höhe gerechtfertigt sind steht aber auf einem anderen Blatt…

LG
ausnahmefall

Ja, es müssten sogar mehrere Mahnungen kommen.

woher hast du den das?

Könnte aus einer kaufmännischen Ausbildung kommen. Da wird teilweise gelernt, dass man eine 1. (sehr höflich), 2. (höflich) und 3. Mahnung (höflich, aber nicht mehr freundlich, mit Drohung) schickt, bevor man ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet.

Dass man das nicht muss, wird nicht immer extra erwähnt.

Viele Grüße

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