A vergisst die Parkuhr ins Auto zu legen und bekommt ein Knöllchen über 5€. Leider vergisst A das Geld zu überweisen, sodass plötzlich eine Rechnung über ca. 30 Euro inkl. Gebühren kommt - ohne einer weiteren Mahnung. Daraufhin überweist A die 5€. 2 Monate später kommt ernet eine Mahnung (diemal mit Androhung von Zwangsvollstreckung), man müsse den Restbetrag überweisen.
Nach As Kenntnis darf die erste Mahnung doch nichts kosten, oder?
Oh oh… das ist keine Mahnung und was du als Rechnung bezeichnest, das ist sicherlich ein Bussgeldbescheid. Mahngebühren sind in dem Bescheid nicht enthalten.
Oke…der Reihe nach:
Zunächst wird von der Verwaltungsbehörde der VORSCHLAG gemacht, ein Verwarnungsgeld zu bezahlen. Nun wurde dem Vorschlag aber nicht gefolgt. Also legt die Behörde ein Bussgeld fest. Was mich wundert ist, dass kein Anhörungsbogen kam.
Die Androhung der Zwangsvollstreckung würde ich sehr ernst nehmen, wenn nicht gezahlt wird, könnte sogar Haft angeordnet werden.
Ich würde sagen:
Man hat die Chance gehabt, die 5 € zu zahlen, aber nicht genutzt. Nun muss das Bussgeld bezahlt werden, da geht kein Weg dran vorbei.
Gruss
Iru
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Was wäre denn, wenn der Brief gar nicht angekommen wäre?
Das kann ich dir sagen: Du erhältst ein Schreiben, auf das die Post das Datum der Zustellung geschrieben hat. Mit diesem Schreiben wird dir mitgeteilt, dass du den Betrag zu zahlen hast oder alternativ einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen kannst.
Du stellst diesen Antrag und gibst als Begründung an, das (erste) Schreiben mit der Forderung nicht erhalten zu haben.
Einige Zeit später erhältst du ein Standardschreiben vom Gericht, dass deine Begründung unglaubwürdig sei.