Mahngebühren einklagbar?

Hi zusammen,

angenommen, jemand hat bei einem Versandhaus etwas bestellt, allerdings erst nach der ersten Mahnung bezahlt und dabei vergessen die Mahngebuehren mit zu überweisen. Kann das Versandhaus diese Mahngebühren mehrmals (wieder mit Mahngebühren) anmahnen?

Rentiert es sich, sich da auf stur zu stellen und lediglich die ersten Mahngebühren (oder gar nix) zu überweisen?

Ich habe mal gehört, daß Mahngebühren eh nicht einklagbar sind?!

Gruss
Alexa

Hallo Alexa,

schau mal in § 367 BGB! Die „Mahngebühren“ werden als Teil der Hauptforderung behandelt und können dann auch eingeklagt werden … ein Versandhaus, das Bock auf zufriedene Kunden hat, macht sowas natürlich nicht …