Hallo an Allen,
YZ hat von YX eine Handyrechnung bekommen, die sagen wir am 12.10 fällig war. Die hat YZ am 11.10 bezahlt aber die Zahlung ist zum Unternehmen ein Tag später also am 13.10 eingegangen. Das o.g Unternehmen hat 1. Mahnung zugesendet die 2 Tage später zu YZ als YZ’s Bezahlung kam. Dann hat o.g. Firma YZ in Rechnung 8 Euro Mahngebühren gestellt. Soll YZ diese Mahngebühren zahlen?
Vielen Dank fürs Antwort!
Hallo,
8 Euro erscheinen mir zu hoch als Mahngebühren, wie stand es denn genau in der Rechnung?
Gruß SUnny
Hallo,
angenommen YZ steht Lohn/Lohnersatzleistung/ALG2 für den vergangenen Monat zu. Nix passiert, kein Geld kommt!
Was würde YZ nun gerne tun wollen?
Ne Frist setzen? Mahnen?
Fein gemacht.
Nun kommt kein(e)Lohn/Lohnersatzleistung/ALG2?
Wäre es nicht auch gut für YZ, dafür auch Mahngebühren UND Zinsen zu erhalten? (Musste ja in Vorkasse gehen für die „Rechnungen“!)
VG René
(Alles was ich denk und tu, gesteh ich auch dem anderen zu!)
Hallo Sunny
auf der Rechnung stand nur Mahngebühren 8 Euro. Sonst nix, da die Rechnung schon eben bezahlt wurde. Ah ja auch noch dass die Firma das Geld von YZ Konto abbuchen wird.
Erst einmal auf dem Kontoauszug überprüfen wann die WERTSTELLUNG der Zahlung war.
Vielleicht liegt sie vor der Frist.
Hallo,
Gegen unangemessene Mahngebühren kann ja geklagt werden. Im Allgemeinen betrachten aber die Gerichte Mahngebühren bis pauschal 10 EUR als angemessen. Höhere Gebühren sollten dann irgendwie glaubhaft gemacht werden.
Hallo,
wobei Mahngebühren nur fällig werden, wenn bei Mahungsstellung verzug vorlag. Wenn auf der Rechnung aber nur noch die Gebühren stehen, war das Geld bei er erstellung schon da, also auch kein Verzug mehr…
hth
nein. Nur die Rechnug das nächste mal früher überweisen