Eine Rechnung beinhaltet einen Fehler, es wurde etwas aufgelistet was schon längst bezahlt wurde. Es wurde darum gebeten die Rechnung richtig zu stellen. Die Richtigstellung nahm mehrere Wochen in Anspruch. Heute kam die „überarbeitete“ Rechnung in der zusätzlich noch 10,90 € Mahngebühren genannt werden.
Hallo Advena, ich bin kein Experte aber meiner Meinung nach sind die Mahngebühren unrechtmäßig (sofern man innerhalb der Zahlungsfrist um Richtigstellung gebeten hat). Mahngebühr dürfte erst dann entstehen wenn das Zahlungsziel überschritten ist. Wenn das Zahlungsziehl allein aufgrund der fehlerhaften Rechnung überschritten wird, hat nicht der „Schuldner“ die Ursache gesetzt. Siehe auch BGB § 286. Ich würde freundlich anfragen, ob es sich um ein Versehen handelt.
Hallo Advena, ich bin kein Experte aber meiner Meinung nach
sind die Mahngebühren unrechtmäßig (sofern man innerhalb der
Zahlungsfrist um Richtigstellung gebeten hat).
Hi,
Andererseits, was hindert den Empfänger, den unbestrittenen Teil der Rechnung zu begleichen?
Du hast m.E. Recht. Eine Rechnung ist nicht einmal Fälligkeitsvoraussetzung, und vorliegend war offenbar klar, wie viel wirklich bezahlt werden musste, weil die bereits bezahlte Position herausgerechnet werden konnte. Also hätte man auf den unstreitig richtigen Teil der Rechnung leisten müssen.
Der Verzug hängt allerdings davon ab, ob irgendein Tatbestand des § 286 BGB erfüllt wurde.