angenommen, Person A wechselt das Kreditinstitut seines Girokontos. Aufgrund eines Missverständnisses hat die Bank die Lastschriften wieder zurückgezogen. Die Firmen sind damit nicht einverstanden und haben inzwischen Zahlunsgerinnerungen mit Mahngebühren an A verschickt.
Die Beraterin von der Bank hat A gesagt, dass diese Gebühren nicht rechtmäßig sind und daher nicht gezahlt werden sollten. A ist nun verunsichert. A vermutet, dass die Beraterin da falsch informiert ist.
Dass die Beraterin der Bank sagt, die Gebühren wären nicht rechtmäßig, ist kein Wunder, da die Bank uU dem Kontoinhaber schadensersatzpflichtig ist, wenn sie für den Überweisungsfehler verantwortlich ist.
Über die Höhe der Kosten und deren Rechtmäßigkeit hat Levay 5
Threads weiter unten bereits einen guten Artikel geschrieben.
Die Höhe von 6 und 8 Euro beanstandet A nicht (trotzdem ärgert sich A darüber).
Dass die Beraterin der Bank sagt, die Gebühren wären nicht
rechtmäßig, ist kein Wunder, da die Bank uU dem Kontoinhaber
schadensersatzpflichtig ist, wenn sie für den
Überweisungsfehler verantwortlich ist.
Das wurde im Brett Finanzen schon ansatzweise geklärt.
Die Beraterin von der neuen Bank hat zur Kontoeröffnung am 03.04. als Datum für die Zurückweisung der Lastschriften rückwirkend den 30.03. angegeben. Für die Daueraufträge war das mit A auch so besprochen, aber sie hat sich gedacht, das dies auch für die Lastschriften gelten soll.
Dies war mit A so nicht abgesprochen, wurde aber so von ihm unterschrieben. Tja, und im Gewusel hat A als Laie da nun mal nicht so genau drauf geachtet.
Darum ist mit Schadensersatz hier wohl nicht zu rechnen.
Trotzdem muss A doch die Mahngebühren zahlen - oder?
Wenn es von Bedeutung ist… eine Firma hat nur eine Mail als Mahnung geschickt… das gilt aber auch - oder?