Mahngebühren rechtens?

Hallo,

wie ist die Sachlage, wenn eine Rechnung mehrmals angemahnt wird, insgesamt über einen Verzugszeitraum von fast 3 Monaten Mahngebühren erhoben werden:
Muss der Schuldner diese begleichen oder genügt es, wenn er drei Monate später wortlos den ursprünglichen Rechnungsbetrag begleicht?

Danke für eure Tipps,

Grüße vom kreuzreim

Hallo,

wie ist die Sachlage, wenn eine Rechnung mehrmals angemahnt
wird, insgesamt über einen Verzugszeitraum von fast 3 Monaten
Mahngebühren erhoben werden:
Muss der Schuldner diese begleichen oder genügt es, wenn er
drei Monate später wortlos den ursprünglichen Rechnungsbetrag
begleicht?

Selbstverständlich sind die Mahngebühren zu bezahlen. Der säumige Zahler hat sie ja schließlich selbst verursacht. Ansonsten können die Mahngebühren weiterhin eingefordert werden was die Sache noch teuerer macht.

Gruß, Edison

Huhu!

Muss der Schuldner diese begleichen

Kommt auf die Höhe an. Mal ganz abgesehen davon, dass Normalmenschen ohne hoheitliche Befugnisse keine „Gebühren“ erheben dürfen - ein gewisser Schadensersatz für den Aufwand, den sie betreiben, steht ihnen schon zu

oder genügt es, wenn er
drei Monate später wortlos den ursprünglichen Rechnungsbetrag
begleicht?

Mir würde das nicht reichen. Aber ich verdiene auch Geld damit, mich mit Schuldnern rumzuärgern. Wer dazu keine Lust hat, kann es einfach auf sich beruhen lassen und alle sind glücklich.