Mahngebuehren Roberto Staley [[email protected]]

Moin,
ich hab eben diese Mail bekommen und denke ich ignoriere die einfach, oder? Man mich nervt dieser sch*** (Nein, den zip-Anhang öffne ich nicht und ich habe auch nix bei ebay eingestellt)

„Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten die Ebay GmbH in der nachfolgend genannten Angelegenheit. Das Vorliegen einer Vollmacht wird anwaltlich versichert. Genaue Übersicht Ihrer Verkäufe, Rechnungen, Daten und unsere Zahlungsaufforderung mit der Mahngebührenauflistung finden Sie im Anhang.
Sie bieten unter der Internethandelsplattform Ebay Computerartikel im Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen, wie bei dem von Ihnen angebotenen Ebay Artikel mit der Nummer 1580089475 geschehen.
Damit verstossen Sie gegen §312c Abs.1 BGB sowie gegen §1 Abs.1 S.10 BGB-InfoV und führen unlauteren Wettbewerb nach §3, §4 Abs.1 S. 11 UWG. Unserer Mandantin steht damit ein Unterlassungsanspruch gemäß §8 Abs.1,Abs. 3 S. 1 UWG zu.
Ebenso sind sie nach §9 UWG unserer Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet und damit zur Uebernahme der Kosten unserer Beauftragung in Höhe der beigefügten Kostennote 830,00 Euro.
Die Wiederholungsgefahr kann nach ständiger Rechtsprechung nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden.
Wir fordern Sie daher im Namen unserer Mandantin auf, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Dafür setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 07.11.2008 - 18:00 Uhr bei uns eingehend.
Sollte die Erklärung innerhalb dieser Frist nicht oder nicht im geforderten Umfang bei uns eingehen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten, durch die zusätzliche Kosten entstehen, die sie durch Abgabe der Erklärung vermeiden können.
Mit freundlichen Grüßen,
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt • Dipl.-Ing. (FH)
Marktstraße 14
Münchener Freiheit
80802 München“

Re: Mahngebuehren Roberto Staley [[email protected]
ok, ich nehme an, dass ein „echter“ anwalt sowas nicht mit zip per email verschickt, nicht von einer adresse mit einema anderen namen und der ebayartikel existiert auch nicht.

wie ist das eigentlich, wenn sich auf ebay jemand anderes mit meinem namen einloggt und blödsinn macht? kann man das dann irgendwie beweisen?

/t/e-mail–14/4841999/4

alles klar
ok. danke.

Re: Mahngebuehren Roberto Staley [[email protected]
Hi

ich hab eben diese Mail bekommen und denke ich ignoriere die
einfach, oder? Man mich nervt dieser sch*** (Nein, den
zip-Anhang öffne ich nicht und ich habe auch nix bei ebay
eingestellt)

wie Ulf schon sagte: es geht um den Anhang, der einen Trojaner beinhaltet, alles andere ist nur Text, der dich ermutigen soll, entrüstet das Ding auszupacken

Günter Frhr. v. Gravenreuth

der dürfte im Mom andere Sorgen haben :wink:
http://www.heise.de/newsticker/Abmahnanwalt-zu-14-Mo…

Gruss
ExNicki

nicht von einer adresse mit einema anderen namen

Ja, hier hat das kriminelle Pack wirklich enorm geschlampt. Da die als Absender genannte Mailadresse eh vollständig gefälscht ist, hätte man es auch gleich richtig machen können.

Da haben Sie sich schon echte Mühe gegeben, den Text (weitgehend) nach den Regeln der deutschen Syntax und Grammatik zu verfassen, sie haben die Daten eines echten und als schamloser Abmahner bekannten Anwalts verwendet, sie haben sogar den anwaltlichen Tonfall einigermaßen getroffen - und dann so ein Faux pas.

Also schon allein dafür werden ich denen die geforderten 830,00 € nicht überweisen:wink:

SCNR