Angenommen eine Privatperson vergisst eine Rechnung zu bezahlen und 4 Wochen nach dem auf der Rechung aufgeführten Fälligkeits-Datum ist die Rechnung noch immer nicht bezahlt. Darf dann bereits eine Mahnung (ohne vorherige Zahlungserinnerung) mit Gebühren verschickt werden?
Bei einem Betrag von unter 100 EUR; darf dann der Säumniszuschlag z. B. 1 EUR betragen und zusätzlich die Mahngebühren 4 EUR?
Hab auch schon im Internet gesucht und auf manchen Seiten steht Mahngebühren dürfen nicht auf der 1. Rechnung verlangt werden, auf anderen Seiten steht genau das Gegenteil… Was davon ist denn nun richtig?
Warum denn nicht ? Der Rechnunsaussteller darf seine Kosten
einfordern und das sind 5 € bestimmt nicht zuviel.
imho darf er seine Kosten nur dann einfordern, wenn der Kunde im Verzug ist, vorher nicht. Und wenn die erste Mahnung diesen Verzug erst herstellt (was wir hier nicht wissen), können auch keine Mahngebühren verlangt werden.
Gruß
loderunner (ianal)