Hallo,
ich habe, aus meiner Sicht zu Unrecht, eine Verwarnung über 15 € erhalten. (Politesse behauptete, ich habe länger als 5 Minuten geparkt, obwohl es weniger als 3 Min. waren )
Ich nahm die Verwarnung und fuhr zum Büro der Verkehrsüberwachung in unserer Stadt, um den Sachverhalt aufzuklären. Leiter war der Leiter nicht da und man riet mir, den Erhalt des Anhörungsbogens abzuwarten, diesen mit dem Sachverhalt auszufüllen und retour zu senden. Ich wies bereits hier daraufhin, das ich gerade umziehe. Der Anhörungsbogen kam am 08.02.10 bei mir an, obwohl im Schreiben der 27.01.10 geschrieben steht. ( Ich erfuhr, das mein Postnachsendeauftrag Grund für diese Verzögerung war ).
Sofort erhob ich Widerspruch und sandte alles retour mit der Bitte um Empfangsbestätigung. Nachdem diese nicht kam, zahlte ich am 24.02.10 vorsichtshalber die Verwarnung mit dem Vermerk " Zahlung unter erheblichen Vorbehalt"! ( Die Zahlung ist auf meinem Konto auch mit Wertstellung 26.02.10 belegt! )Daraufhin erhielt ich am 03.03.10 einen Bußgeldbescheid. Sofort rief ich die Behörde an, verwies auf meine Zahlung und wurde jedoch aufgefordert, erneut Widerspruch ( mit Kopie meines Kontoauszugs ) zu machen. Auch dies erledigte ich umgehend und erhielt nun daraufhin ein Schreiben, ich solle 23,50 € Mahngebühren bis 30.03.10 bezahlen, denn am 27.02.10 sei der Bußgeldbescheid gegen mich erlassen worden. Mein Einwand das meine Zahlung ja vor diesem Datum erfolgt ist, interessiert die Behörde nicht, im Gegenteil, man sagte heute tel. zu mir, dann übergeben sie den Vorgang sofort dem Gericht!
Meine Frage: muß ich die Mahngebühren zahlen?
Über Auskunft und Verhaltenstipps wäre ich sehr dankbar!
PS: ich bin ordnungsgemäß gemeldet mit gültigem Postnachsendeantrag, der angeblich der Grund für die verspäteten Zustellungen sei! ( Meine ganze andere Post kommt aber immer ziemlich zeitnah!!! )
Hallo Angela,
puh, das ist ein großes Durcheinander. Die Problematik mit Behörden „Knöllchen“ betreffend kenne ich nur zu gut. Ich wohne direkt in der Innenstadt und telefoniere schon fast regelmäßig mit der Bußgeldstelle. Ich kann dir nicht zu 100 % sagen wie es ist. Meine Meinung nach musst du die Mahngebühren zahlen, stehen diese einmal an, sind sie da.
Es ist immer am Besten, direkt den Telefonhörer in die Hand zu nehmen, und am allerbesten, wenn man einen guten Draht zu einem der Beamten hat. Ich habe mich am Anfang immer tierisch aufgeregt, und dieses auch ganz klar am Telefon kundgetan. Bis zum Wechsel meines Ansprechpartners hatte ich dann schlechte Karten, in jeglicher Form. Nun ist seit ca. 5 Monaten ein neuer Herr am Amt für mich zuständig, und ich habe immer „gebeten“ und freundlich erklärt. Das ist das einzige was hilft.
Ich an deiner Stelle, würde das jetzt einfach bezahlen, vielleicht rufst du da nochmal an und erklärst deinen Unmut und zahlst. Ob du nun im Recht bist oder nicht, leider sitzen die am längeren Hebel.
Viel Erfolg!
Hallo Angela,
ich kann deine Frage leider nicht beantworten. Du scheinst es mit der deutschen Rechtsordnung zu tun zu haben, ich kenn mich aber nur ein bisschen bei der österreichischen Rechtsordnung aus und da gehört die Straßenverkehrsordnung nicht gerade zu meinen Spezialgebieten. Tut mir Leid.
Lg Thomas
Hallo Angela2005,
ich fühle mich geschmeichelt, dass Du mich als Experten ausgewählt hast, obwohl ich nicht weiss, warum. Meine nun folgende Antwort beruht lediglich auf gesundem Menschenverstand und hat keine rechtliche Grundlage!
Zunächst die Frage, ob Du eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast. Ich würde auf jeden Fall gegen die 23,50 EUR Mahngebühren schriftlichen Widerspruch einlegen (auch unbedingt mit dem Vermerk des Umzuges bzw. Nachsendeantrags). Bei vorhanden sein einer Verkehrsrechtschutz würde ich bei negativer Reaktion seitens der Behörde die Sache einem Anwalt übergeben. Wenn ich keine Versicherung hätte, und die Behörden reagieren negativ auf den schriftlichen Widerspruch würde ich, um weiteren Ärger zu vermeiden, die 23,50 EUR bezahlen. So hast Du auf jeden Fall etwas Zeit gewonnen.
Ich hoffe, ich konnte (wenigstens ein bißchen) helfen!
Beste Grüße!
Hallo
nach meinem Wissen wäre es besser du Informiert einen Anwalt… du hast es zwar schwarz auf Weiß das du alles Ordnungsgemäß und Termingerecht gehandelt hast, aber Behörden sind Stur. Mit einem Anwalt fährst du richtig
Lg