Mahngebühren/Verwaltungsrückschriften

Hallo Rechtsverdreher :smile:

Wie hoch dürfen Mahngebühren, insbesondere eine sogenannte
Verwaltungsrückschrift ausfallen, für den Fall daß bei einer
Abbuchung von Seiten eines Unternehmens diese nicht getätigt werden
kann. Die AGB’s geben keine Explizite Summe vor. Darf das Unternehmen
die Höhe dieser Verwaltungsrückschrift völlig eigenwillig festlegen,
oder gibt es da Tabellen o.ä.?

grüße, rené

Hallo René,

wenn keine Kosten vereinbart sind, können jedenfalls die Gebühren der Banken und Sparkassen weitergegeben werden, die diese dem vergeblichen Einreicher der Lastschrift in Rechnung stellen. Problem: Diese sind je nach Kreditinstitut horrend hoch, reichen von 2 bis über 20 Euro pro Rücklastschrift.

Dazu kommen dann die Gebühren für die Mahnung selbst, sofern schon Verzug bestand. Hierbei sind 5 bis 10 Euro üblich.

Schöne Grüße

E.K.

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Hiho :smile:

wenn keine Kosten vereinbart sind, können jedenfalls die
Gebühren der Banken und Sparkassen weitergegeben werden, die
diese dem vergeblichen Einreicher der Lastschrift in Rechnung
stellen. Problem: Diese sind je nach Kreditinstitut horrend
hoch, reichen von 2 bis über 20 Euro pro Rücklastschrift.

Dazu kommen dann die Gebühren für die Mahnung selbst, sofern
schon Verzug bestand. Hierbei sind 5 bis 10 Euro üblich.

vielen dank für die klärung :smile:
Nachfrage: spricht irgendetwas dagegen, daß der kunde auf nachfrage
über die konkrete zusammensetzung der summen auskunft erhält?
die weitergegebenen kosten der bank müßten ja ziemlich konkret
nachweisbar sein, bzw. es _muß_ nachweise bar sein. formloses
schreiben an das unternehmen mit der bitte um aufschlüsselung der
kosten?

grüße, rené

Hiho zurück,

klar.

Allerdings ist für die Gebühren ja DEINE Bank verantwortlich, die wird DIR als KUNDE schon mitteilen müssen, was sie denn dem Dritten in Rechnung gestellt hat, wenn die Lastschrift widerrufen werden musste (wegen Widerruf durch den Kunden oder mangels Deckung oder oder).

Grüße
E.K.

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Moin :smile:

Allerdings ist für die Gebühren ja DEINE Bank verantwortlich,
die wird DIR als KUNDE schon mitteilen müssen, was sie denn
dem Dritten in Rechnung gestellt hat, wenn die Lastschrift
widerrufen werden musste (wegen Widerruf durch den Kunden oder
mangels Deckung oder oder).

Ist leider komplizierter, weil Geschäftshandy etc. Das mit der
Bankauskunft hatte ich mir eigentlich so gedacht, daß mich die
betreffende Bank garantiert auf Datenschutz oder oder verweist,
und sie mir deshalt nicht mitteilen dürfen, wieviel sie dem
Netzwerkbetreiber in Rechnung gestellt haben. Aber Schreiben
geht aufjedenfall an beide mit der Bitte um Aufschlüsselung der
konkreten Kosten raus.

bedank an alle und *