Mahngebühren vom Stromanbieter

Hallo,

ich habe von einem Stromanbieter schon nach 1 Woche Mahnungeb erhalten und nicht eingesehen das ich die zahlen sollen. Das hat sich nun alles auf 120 Euro summiert. manchmal sogar Mahngebühren von 7,50.

Ich habe denen auch geschrieben das ich nach Gemäß § 286 Abs. 3 BGB das nicht zahlen müße. Habe da im Internet nachgeschaut. Die haben auf meine Ausführungen gar nicht reagiert und mir einfach eine Frist gesetzt wo ich zahlen soll.

Als Arbeitsloser kann ich das nicht zahlen und kann mir auch keinen Anwalt leisten. Geht man auf die Verbraucherschutzseite wird auch überall Geld verlangt.

Weiß jemand einen Rat wie ich vorgehen soll ?

Also …

Zuerst würde ich Ihnen einen sofortigen Wechsel des Stromanbieters empfehlen. Hierzu gibt es hervorragende Seiten wie http://www.stromkunde.info, wo man einen Anbieterwechsel kostenlos, mit ein paar Mausklicks beantragen kann.

Bezüglich der Mahnungen vom alten Stromanbieter sollten Sie sich telefonisch mit dessen Kundenservice in Verbindung setzen und versuchen, die Angelegenheit zu klären. Im Normalfall sind die sehr kullant und hilfsbereit. Und § 286 Abs. 3 BGB ist sicherlich sehr hilfreich dabei. Vermeiden Sie aber auf jeden Fall Drohungen wie Anwälte, Anbieterwechsel, etc.

MfG.

Andy Schmidt
http://www.stromkunde.info
http://www.gaskunde.info

Danke erstmal für die Antwort. Ab 1.Oktober habe ich sowieso einen anderen Stromanbieter. Nun weiß ich nur nicht ob ich es darauf ankommen lassen soll oder nicht. Holen können die bei mir eh nix aber wegen den paar Euro die Fingerstrecken wenns dumm läuft ist auch nicht das wahre.

Auf alle Schreiben hat der Stromanbieter gar nicht reagiert und einfach weiter Mahngebühren verlangt und dazu gemacht. Nun haben die das sogar an ein Inkasso- Institut weitergeleitet.
Sie gaben keine Antwort auf meine Ausführungen das ihre Mahngebühren ungesetzlich wären. Mahngebühren kann man erst nach 2 Wochen erheben und muß dies auch vorher ankündigen. Da spielt es keine Rolle was in deren ihren AGb steht den BGB geht immer vor AGB.

Ich möchte nun fragen an welches Gericht ich mich da wenden kann ?

Tipp

Da ein Gerichtsverfahren über mehrere Jahre laufen und (da Sie dazu einen Anwalt anheuern müssten) verdammt teuer werden kann, empfehle ich zuerst die Einschaltung einer der folgenden Organisationen.

* http://www.schlichtungsstelle-energie.de
* http://www.verbraucherzentrale.de

Mit freundlichen Grüßen,

Andy Schmidt
Online: http://www.stromkunde.info