Hallo, Ihr Lieben!
Im Oktober letzten Jahres ist meine Mutter gestorben (22.10. um genau zu sein). Nun bekommt meine Schwester (wohnhaft in Holland) eine Rechnung des Leichenbeschauers, dieser hat sich aber an einen Anwalt gewand. Somit wurden aus 83,07 € für die Leichenbeschauung, 137,00 € mit Mahnkosten und Anwaltsgebühren. Meine Frage ist nun,müssen wir die Mahnkosten bezahlen. In dem Seniorenstift wo Mama verstarb hatten die Adressen von uns beiden (ich wohne übrigens in Deutschland). Wir waren in ständigem tel. Kontakt mit dem Heim. Die Beerdigung fand auch in dem Ort wo das Heim ist statt. Weder ich noch meine Schwester haben von dem Arzt eine Rechnung über die Leichenbeschauung bekommen, sonst hätten wir den Betrag gleich bezahlt.
Danke für schnelle Aufklärung
Hallo!
Tut mir leid, davon habe ich keine Ahnung…
Meine Tochter ist im Krankenhaus verstorben und da gab es keine Kosten. Aber dank unserer Gesundheitsreform ist ja alles denkbar. Vielleicht könnte man bei der Krankenkassenachfragen, ob diese Kosten überhaupt übernommen werden müssen. Ist es denn sicher, dass das der Leichenbeschauer war? Vielleicht versucht da jemand ein ganz übles Spiel abzuziehen.
Viel Glück bei der Aufklärung
Andrea
Mahngebühren nicht bezahlen!
Es hätte vorher eine Zahlungsaufforderung oder
Rechnung des Leichenbeschauers geben müssen.
Nur wenn nachvollziehbar die Kosten der Leichenbeschauung bezahlen,
Normalerweise wir die Leichenbeschauung von der
Versicherung getragen, es kann daher sein, dass die
Versicherung diese Kosten schon beglichen hat.
Die Einzelheiten (Leichenbeschauung, Versicherung)
sind noch im Seniorenheim sicherlich noch zu erfahren.
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Hallo,
ich selbst habe nach einem ähnlichen Fall einfach an den RA geschrieben, dass ich niemals eine Rechnung erhalten hätte und nur den Rechnungsbetrag überweisen würde. Das habe ich getan und danach nichts mehr davon gehört.
Versuchen, vielleichts klappt’s ja.
Hallo Barbapapa,
das ist eine Frage für einen Juristen. Ich bin Diplom-
Psychologe und kann Dir da nur raten (zur Vermeidung
weiterer Mahngebühren, Anwaltskosten und Zinsen - das
summiert sich schnell)Dich juristisch beraten zu
lassen: z.B. wer da die Beweispflicht über die
Zustellung bzw. den Empfang einer ersten Rechnung
hat…
Alles Gute
Peter
Hallo, Ihr Lieben!
Im Oktober letzten Jahres ist meine Mutter gestorben
(22.10.
um genau zu sein). Nun bekommt meine Schwester
(wohnhaft in
Holland) eine Rechnung des Leichenbeschauers, dieser
hat sich
aber an einen Anwalt gewand. Somit wurden aus 83,07 €
für die
Leichenbeschauung, 137,00 € mit Mahnkosten und
Anwaltsgebühren. Meine Frage ist nun,müssen wir die
Mahnkosten
bezahlen. In dem Seniorenstift wo Mama verstarb hatten
die
Adressen von uns beiden (ich wohne übrigens in
Deutschland).
Wir waren in ständigem tel. Kontakt mit dem Heim. Die
Beerdigung fand auch in dem Ort wo das Heim ist statt.
Weder
ich noch meine Schwester haben von dem Arzt eine
Rechnung über
die Leichenbeschauung bekommen, sonst hätten wir den
Betrag
gleich bezahlt.
Danke für schnelle Aufklärung
Hallo,
Bin weder Jurist noch wohne ich in D oder NL, weiss also wirklich nicht Bescheid
Mit freundlichn Grüssen
Hallo Barpapa,
die Kosten für den Totenschein sind eigentlich immer von den Angehörigen zu tragen, leider sind die lieben Herren oft der Meinung sie bräuchten den T-Schein erst herraus geben wenn Sie ihr Geld bekommen haben. Was absolut nicht richtig ist!
Bei unserem Institut werden solche Dinge über uns abgewickelt, und später als verauslagte Kosten in unsere Rechnung übernommen. Nun gut, wie es scheint hat der Bestatter das nicht getan. In dem Fall könnte man Ihn auch darauf ansprechen…
In punkto Mahngeühren bin ich der falsche Ansprechpatner, da gibt es Menschen die sich damit besser auskennen, allerdings wenn Ihr nie eine Rechnung erhalten habt, müsste Euch ja nachgewiesen werden das der Arzt zum mahnen berechtigt war…
Ich hoffe ich konnte Dir einigermaßen weiterhelfen.
Gruß
Jan
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Hallo,
da keine Rechnung erfolgt ist und ihr die Rechnung so nicht erhalten habt, sind die Kosten für die Mahnung nicht von euch zu tragen. Ich würde mich an die Verbracherzentrale wenden, so ein Schreiben mit den richtigen § von denen sieht schon gut aus. Die Rechnung ansich würde ich aber sofort begleichen.
Wünsche viel Erfolg und sende mein Beileid.
Liebe Grüße
Uschi
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Tut mir leid, da kann ich dir nicht helfen sorry
Hallo Barbapapa,
Mahngebühren erst mal nicht bezahlen, denn Du hast bisher keine Rechnung erhalten. Schreiben an Anwalt, dass Du seine Forderungen zur Mahnung zurückweist, Begründung wie du geschrieben hast.
Grüße
UG
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wahrscheinlich kommt meine antwort eh zu spät… - sorry, aber da kann dir wahrscheinlich nur eine rechtsberatung weiterhelfen, oder ein anderer experte von werweisswas. -ich beschäftige mich mehr mit den „herzensangelegenheiten“…
viel glück! bzw. hoffe für dich, es hat sich inzwischen klären können!
pulgita.