Mahngebühren zulässig?

Hallo,

mal angenommen Person A hat aufgrund eines Rechtsstreites einen Anwalt konsultiert - der Fall soll mal außenvor bleiben. Nach getaner Arbeit hat der Anwalt Person A gesagt er müsse eine bestimmte Summe zahlen und würde hierfür noch eine Rechnung erhalten. Person A hat eine Weile nichts mehr von dem Anwalt gehört, bis er eines Tages eine Rechnung bekommen hat, in der er zur Zahlung der Summe und einer Mahngebühr aufgefordert wird. Jetzt lautet die Frage: sind die Mahngebühren zulässig?

Gruss

Hallo,

ein Zahlungsrückstand entsteht erst mit Rechnungsstellung; keine Rechnung, kein Zahlungsrückstand, keine Gebühren.

si.