mahngebühren zulässig

Mahngebühren bei einer versäumten Zahlung, kann ich ja noch verstehen. Jedoch haben die WSW in Wuppertal einen neuen Trick sich im Jahr mehrere Millionen zu ergaunern (abhängig Kundenmenge) und ich weis nicht ob diese Methode Rechtlich richtig ist? Die WSW nehmen 5.-Euro Mahngebühr für eine Versäumte Zahlung, dagegen ist eigentlich nichts ein zu wenden, da man ja weis das man den Abschlag nicht gezahlt hat! Doch jetzt kommt der Trick der WSW. Angenommen ich zahle Januar 2011 nicht. Dann bekomme ich eine Mahnung OK. Im Februar Zahle ich meinen Normalen Abschlag, von diesem ziehen die WSW aber dann erst ihre 5 Euro Mahngebühren (und mehr)Januar erst einmal ab, so das ich durch diese Buchung bei den WSW anstelle meines vollen Abschlages nur einen Teil Betrag gezahlt habe!Des weiteren wird Intern der gezahlte Betrag von Februar für Januar um gebucht, so das Februar offen steht! Dieser wird wieder mit Mahngebühren versehen, und so geht das Spiel dann weiter und man fragt sich wenn man diese Vorgehensweise nicht kennt, wieso bekomme ich für Februar eine Mahnung man hat den Abschlag doch gezahlt? Da ja jetzt wieder etwas fehlt wird man das ganze Jahr über mit Mahnungen überhäuft obwohl man ja seinen Abschlag gezahlt hat! Und in der Jahresendabrechnung fehlt die Summe der Abgezogenen Mahngebühren auch, so das man bis zu 200.- Euro im Jahr mehr nachzahlen soll bzw. laut WSW muss! Ist eine solche Vorgehensweise mit den abgezogenen Mahngebühren und Umbuchungen von der Abschlagszahlung überhaupt Erlaubt? Mir ist bekannt das Die Schulden angemahnt werden dürfen die auch wirklich durch nicht Zahlung entstanden sind! Und wenn dadurch Zinsen (Mahngebühren) anfallen, dürfen diese erst zum Schluß ab gerechnet werden da man ja sonst nie mehr von seinen Schulden herunter kommt!

Hi,

ich verstehe die Sachlage nicht so richtig.
Sagen wir man muss monatlich 50€ zahlen.
Man versäumt die Zahlung für Januar und wird für 5€ abgemahnt.
Nun hat man 55€ Rückstand. Im Februar überweist man 105€ und ist wieder im Soll.
Oder man überweist 55€ im Februar und hat noch einen Rückstand von 50€, was wieder neu abgemahnt wird. So hat man wenn es 12 Monate hintereinander passiert 12*5=60€ Mahngebühren gezahlt.

Wo kommen Deine 200€ her?

Ich erkenne jetzt nicht das Problem. Einfach alles pünktlich zahlen und gut ist.

Guten Tag,

Das Problem besteht aus mehreren Faktoren!
Zum einen das die Bank auf Grund von zu wenig Deckung nicht überwiesen hat und ich es nicht bemerkt habe.
Im Februar mal eben 105.-€ überweisen geht nicht Hartz4 Empfänger. Doch das eigentliche Übel ist:
Die WSW nehmen die Zahlung von Februar ziehen die 5.-€ Mahngebür ab und buchen die verbleibenden 45.-€ auf den Januar um! Resultat:Januar wird weiterhin angemahnt da ja 5.-€ fehlen der Februar wird angemahnt weil angeblich nicht gezahlt wurde weitere 5.-€! Und so zieht sich das Spiel hin bis zur Jahresabrechnung auf dem dann eine Vorrauszahlung steht die nicht mit dem übereinstimmt was man Tatsächlich bezahlt hat und zahlt wieder drauf + Mahngebühr!! Meine Frage war eigentlich eindeutig: Dürfen die WSW die Mahngebühr von Januar an der Februar Zahlung abziehen? Und auf Grund Ihrer Internen Umbuchung den Februar dann mit neuen Mahngebühren Anmahnen? Einmal in diese Falle bei den Stadtwerken im PC eingeloggt kommt man da nicht wieder heraus. Man sagte mir sogar das dass Programm der WSW mit einer NICHT eingegebenen Zahlungshöhe nichts anfangen kann und das Geld auf ein Sonderkonto zum Parken legt!! Aussage eines WSW Mitarbeiters!

Hallo,

eigentlich doch nicht so schwer:
Das Geld, das einbezahlt wird, wird vom Schuldsaldo quasi abgezogen. Da auch die nächst fälligen Zahlungen nicht erfolgt sind, bleibt wieder ein Minus, usw. Alles ganz normal. Aus Minus in der Geschäftsbeziehung wird nun mal kein Plus für einen einzelnen Monat…

Ach ja, es ist schon die Eigenverantwortung des einzelnen, dafür zu sorgen, dass eine veranlaßte Überweisung oder ein Dauerauftrag durch den Kontostand auch gedeckt ist.

Gruß, Hemba

Hallo,

Verpflichtungen werden nicht weniger, wenn man sie einfach ignoriert. Daher hat man ja nach der Mahnung die Möglichkeit, sich mit dem Versorger in Verbindung zu setzen und einen Modus für die Rückzahlung oder Stundung zu finden. Ob durch im Dauerschuldverhältnis die beiden Forderungen zu trennen sind, wage ich doch zu bezweifeln.

hth

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