Hi!
Wie hoch dürfen Mahngebühren sein (keine AGB oder Vertragsregelung im Vorfeld getroffen worden)?
LG
Florian
Hi!
Wie hoch dürfen Mahngebühren sein (keine AGB oder Vertragsregelung im Vorfeld getroffen worden)?
LG
Florian
Nicht höher als dein Aufwand und im realistischem Rahmen. D.h. es hängt vom Auftrag, Warenwert, Aufwand ab.
Brief rauslassen, Porto, Briefumschlag, Aufwandsentschädigung --> zwischen 2,50 und 5 Euro.
Gruß
Falke
Heißt das, dass man die Mahnspesen die über diesen Betrag ( bzw den jeweiligen einzuschäötzenden Betragf) liegen, nicht zahlen muss? Und wa sist wenn die Mahngebühren bei der 2ten Mahnung das doppelte sind --> insgesamt das 3 fache der nromalen Mahnung gefordert werden?
Danke!
Lg
Aurelie
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Nur wenn es in Richtung Wucher geht, hättest du hier wohl eine Chance. Es ist immer schwierig nachzuweisen, welche wirklichen Kosten der Gegenseite für eine Mahnung entstehen: Zur Not wird mit den Personalkosten argumentiert.
Aber einfach NICHT zahlen, geht so nicht!
Gruß
Falke