Mahlzeit,
kurze Frage: Wenn ein Vermieter (z.B.) vom Öllieferant gemahnt worden wäre - dürfte er diese Kosten auf die Mieter in der BK Abrechnung umlegen?
Wäre das nicht versuchter Betrug?
Danke für eine kurze Info dazu!
Grusse
M
Hallo,
kurze Frage: Wenn ein Vermieter (z.B.) vom Öllieferant gemahnt
worden wäre - dürfte er diese Kosten auf die Mieter in der BK
Abrechnung umlegen?
Nein. Wenn ER nicht rechtzeitig zahlt, ist das ganz allein SEIN Problem. Was umgelegt werden darf, steht im Mietvertrag.
Wäre das nicht versuchter Betrug?
Unsinn. Wo wäre denn wohl die Täuschungsabsicht versteckt?
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo !
Nein,diese Kosten darf er nicht umlegen !
MfG
duck313
reine Erfahrung… da ggf. der gesamte Allgemeinstrom auf unseren Zähler gelaufen sein könnte (und dies von uns afgedeckt worden sein könnte), könnte man in sowas Misstrauisch werden… Nur so rein hypothetisch