Mahnkosten durch Privatpersonen

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

Sind Privatpersonen berechtigt Mahnkosten in Rechnung zu stellen?

Und im gleichen Zusammenhang: Wenn nach einem zustandegekommenen Vertrag zwischen zwei Privatpersonen die eine Seite eine (berechtigte, aber noch nicht abschließend geklärte) Forderung nicht unmittelbar begleicht, und daraufhin die andere Seite 7 Tage nach Mahnung einen Anwalt mit der Eintreibung beauftragt: Hat díe angemahnte Seite die Rechtsanwaltskosten zu tragen?

Besten Dank!

Mfg

Hallo zusammen,

Hallo.


Sind Privatpersonen berechtigt Mahnkosten in Rechnung zu
stellen?

Ja.

Und im gleichen Zusammenhang: Wenn nach einem
zustandegekommenen Vertrag zwischen zwei Privatpersonen die
eine Seite eine (berechtigte, aber noch nicht abschließend
geklärte) Forderung nicht unmittelbar begleicht, und daraufhin
die andere Seite 7 Tage nach Mahnung einen Anwalt mit der
Eintreibung beauftragt: Hat díe angemahnte Seite die
Rechtsanwaltskosten zu tragen?

Das kommt drauf an.
Aus dieser Schilderung ist die Forderung als strittig anzusehen. Die Rechtsanwaltskosten duch den Schuldner zu übernehmen kann nur gelingen, wenn dieser die Forderung anerkennt oder später dazu verurteilt wird.

Besten Dank!
Mfg

MfG