Mahnkosten- Wie hoch dürfen sie sein?

Wer weiss kompetenten Rat? Darf jemand bei einer Rechnung von 60 Euro bei der ersten Mahnung 30 Euro draufschlagen? Wenn dann Einwände dagegen gehalten werden, diese völlig ignoriert werden und stattdessen eine zweite Mahnung kommt mit einem weiteren Aufschlag von 100 Euro ( kein Scherz). Muss man das zahlen? Es wird sich auf §286 BGB berufen und mit einer Strafanzeige gedroht. Geht das überhaupt und was steht in dem Paragraphen.
Vielleicht weiß ja jemand Rat, ich wäre sehr dankbar dafür.

Sandra

In § 286 steht das hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html

Sich darauf zu berufen, um einen Anspruch zu begründen, ist rechtlich schon ein bisschen komisch. § 286 BGB definiert zwar den Verzug, ist aber keine Anspruchsgrundlage.

Mit den Mahnkosten ist es so: Durch den Zahlungsverzug entstehen dem Gläubiger Kosten; diese sind aus seiner Sicht einen Schaden. Wer einen Schaden verursacht, der muss diesen aber ersetzen.

Dass Mahnkosten in solch schwingelderregender Höhe gerechtfertigt sind, ist überaus zweifelhaft. Wenn überhaupt, dann nur die 30 Euro. Ich bezweifle aber, dass das vor Gericht ohne eine nähere Darlegung durchgehen würde. Soweit ich weiß, winken Gerichte bis zu einer bestimmten Grenze (es mögen 10 Euro sein) Mahnkosten so durch, weil sie davon ausgehen, dass ein Schaden in dieser Höhe wirklich entstanden ist. Das ist aber bei 30 Euro schon was anderes.

Eine Strafanzeige kann der Gläubiger natürlich stellen. Das bloße Nichtbegleichen einer Forderung ist allerdings nicht strafbar, so dass es zu keiner Anklageerhebung kommen wird. Das ist ein Einschüchterungsversuch, mehr nicht.

Levay

§ 286 BGB off Topic
Ich tippe auf alte Musterschreiben / Textbausteine, denn vor der Schuldrechtsreform 2002 war doch in § 285 der Verzug, in § 286 der Schadensersatzanspruch geregelt.

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Hallo,

nur zur Ergänzung:

Zumindest die Mahngerichte in Coburg und Stuttgart akzeptieren problemlos EUR 20,00 Mahnkosten.

Chrissie