Hallo, unser Sohn hat aller Wahrscheinlichkeit nach über BitTorrent ein Spezialprogramm angeboten und ist vom Tool des Rechtsanwalts Christian Weber, Frankfurt/Main bei einem Testdownload erwischt worden. Die Forderung geht über 3000 Euro zahlbar innerhalb von 9Tagen, nicht Werktagen, gemäß seines Absendedatums, also 7 Tage für uns.
Habe gegenan geschrieben und auf seine Ermittlungsrecherche-Fehler hingewiesen (Falscher Anschlussinhaber, Verursacher: Kind) und auf die nötigende Frist und mit Strafanzeige wegen Nötigung, Erpressung, Betrug gedroht.
Gibt es eine Erfolgsaussicht in diesem Fall oder ist doch anwaltschaftliche Hilfe angeraten?
Bei der Summe würde ich den Rat eines Rechtsanwaltes einholen. Wenn das Kind noch sehr jung ist, stehen die Chancen recht gut, aber es kommt natürlich auf den Einzelfall an.
Gruß Trautl
Hi, 3000.-€ sind ein ganz schöner Happen…
Ob Testdownload oder nicht dürfte nicht relevant sein. Frage ist auch wie alt der Sohn ist und ob von den Eltern die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Die andere Frage ist welche und wieviele Personen den Internetanschluss überhaupt nutzen.
Ich persönlich würde natürlich erst mal nicht zahlen - ausserdem sind die Fristen sowieso zu kurz. und mich von einen Fachanwalt beraten lassen fallls abermals von diesen Abmahnanwalt eine Mahnung ins Haus flattert.
Aber Vorsicht!
Hier lauert natürlich auch eine Falle, nämlich die Anwaltsgebühren die von dem Streitwert
ausgehen. Also vorher mit dem RA die Kosten besprechen falls keine Rechtschutzversicherung vorhanden ist . Wenn ja, klären ob in solch einem Falle eine Kostenübernahme stattfindet.
MfG
auf jeden fall sofort anwaltliche hilfe in anspruch nehmen.
Auf jeden Fall zu einem Anwalt für Internetrecht,.
Hallo, an alle, die bisher geantwortet haben. Vielen Dank dafür. Zunächst habe ich ja nun mit meinen autodidaktischen Fähigkeiten dem Rechtsanwalt geantwortet. Ich hatte schon einmal einen ähnlichen Fall und habe gewonnen. Erfahrungen mit solchen Sachverhalten wären für mich sehr interessant und meine Erfolgsaussichten. Dass ich einen Rechtsanwalt nehmen muss, wenn mein Schreiben abgelehnt werden sollte, liegt auf der Hand. Grundlage der Forderung des Anwalts ist, die Auskunft beim Internetprovider. Diese Auskunft war ja definitiv falsch. Der Anschlussinhaber war ein anderer. Der Verstoß allerdings scheint richtig, dass unser Sohn über Bittorrent ein Programm angeboten hat. Die Recherche des Anwalts ging also ins Leere. Ist also trotzdem dieses Mahnverfahren von Erfolg gekrönt oder kann er damit durchkommen? Ich habe dieses Programm tatsächlich in der Registrierung meines Sohns gefunden. Aber Tatort und Täter sind absolut falsch. MfG Udo
Hallo. Also einen Anwalt würde ich auf jeden Fall hinzuziehen. Das mit dem Verursacher Kind kann auch gegen Sie verwendet werden, da Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (kein Jugendschutz eingeschaltet, um Mißbrauch zu verhindern). Gegen die Höhe und der Frist ist evtl. was zu machen, daher mein Rat zum Anwalt. MfG
Da kann ich nicht weiterhelfen.
Leider verfüge ich dahingehend über keine speziellen juristischen Kenntnisse.
Hallo
Tut mir echt leid, aber das ist eine sehr spezielle Frage, auf die ich keine Antwort weiß.
Anfrage bei Konsumenteninformation, falls es sowas in eurer Naehe gibt?
Freundliche Grüße
Waltraud
Hallo,
Ich an Ihrer Stelle würde mir schon zumindest einmalig eine professionelle Einschätzung eines Anwaltes einholen.
Der kann konkret auf Ihre Fragen vor Ort reagieren und auf Ihren konkreten Fall eingehen.
Außerdem haben einige Kanzleien die unschöne Angewohnheit „normale“ Menschen nicht für voll zu nehmen,weil die eben nichts so rechtskundig sind.
Ihre Argumentation ist soweit auch ganz schlüssig, Sie sollten noch das Urteil im Hinterkopf haben vom November 2012 (Az. I ZR 74/12). Sowie dass es ein Gesetz gibt,dass diese Kosten deckeln soll,jedoch auch wiederum durch nicht näher definierte Ausnahmen löchrig ist.
Sicher besteht die Möglichkeit dass sie mit Ihrer Antwort schon zu „anstrengend“ bewerten. Aber genauso kann es passieren dass die Kanzlei sich denkt „was stört sich die Eiche wenn sich die Sau an ihr reibt“ und die Forderung weiter stellt, weil Sie bei einer gewissen Masse an Abmahnungen auch nur einer von vielen sind der sich wehrt.
Allein wegen des oben genannten BGH-Urteils und die Unsicherheiten im neuen Gesetz würde ich zumindest eine Erstberatung zu diesem Falle in Anspruch nehmen, an Ihrer Stelle.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.
MfG
Hallo Felidae87, genauso schätze ich die Lage auch ein. Vielen Dank für Ihre Meinung.
Viele Grüße zurück
Udo Marx