Mahnung

Liebe Wissende,

ja, ich fürchte diese Frage war schon so oder so ähnlich ganz oft hier gestellt, aber an wen soll sich meine Freundin wenden???

Also: Eine Freundin bekam vor ein zwei Tagen Post von Rechtsanwälten, die eine Zahlung anmahnten mit den Worten:
"vor einigen Tagen hatten wir die Bezahlung des Anspruchs unserer Mandantin (…) angemahnt. Einen vollständigen Zahlungsausgleich konnten wir bisher nicht feststellen. Wir fordern Sie nochmals auf, die nachstehend berechnete Forderung unserer Mandantin binnen 10 Tagen ab Datum dieses Schreibens auf unserem Konto eingehend zum Ausgleich zu bringen. (…)
Hauptforderung: 7,69 €
6,14% Zinsen seit 22.06.02: 0,90 €
vorgerichtl. Kosten: 5,00 €
Gebühr in Höhe von: 20,00 €
Auslagenpauschale: 3,00 €
macht: 36,59 €
(…)
Wir machen Sie nochmals darauf aufmerksam, dass unsere Mandantin ein weiteres fruchtloses Verstreichen der Frist nicht hinnehmen wird und wir für diesen Fall die Einleitung gerichtlicher Schritte empfehlen werden. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sollten Sie sich ersparen.
(…)
Nun die Fragen:

  1. Es kam überhaupt kein Schreiben vor diesem, also meine Freundin ist nicht „vor einigen Tagen“ angemahnt worden. - Soll das ein Trick sein, um die ganzen Gebühren zu begründen? Oder ist tatsächlich die Post verloren gegangen??? (so ein Zufall aber auch, warum nennen die dann kein Datum: mit Schreiben vom…)
  2. Der Freundin war gar nicht bewusst, dass eine Zahlung in Verzug war - da hatte sie bisher nie jemand darauf hingewiesen (!) (Natürlich ist die Zahlung der Zinsen kein Problem, aber hätte sie nicht vorher schon mal einen Hinweis bekommen müssen?) - Ach ja, es handelt sich hierbei übrigens um eine (Call by call)- Telefongesellschaft. Das Ganze ist vermutlich durch eine zu spät gezahlte Telefonrechnung entstanden…
  3. Sind in Anbetracht dieser Tatsachen alle Kosten gerechtfertigt, die hier verlangt werden? Ich meine ist es „normal“, dass aus 7,69 €, von denen meine Freundin nicht mal etwas ahnte, 36,59 € werden?
  4. Soll meine Freundin auf das Nichtvorhandensein eines früheren Schreibens aufmerksam machen, oder hat das sowieso keinen Sinn?

Herzlichen Dank für alle Tipps,
Matuja

Hallo,
ich bin zwar unwissend, habe aber schonmal einen Bericht (WISO o.ä., ich guck nochmal…) über sowas gesehen. Ist nicht rechtens - soviel ich weiß, da wird einem nur das Geld aus er Tasche gezogen. Wende dich doch mal an den Verbraucherschutz!
Lg
Tara

Hallo nochmal,
ich glaube, hier bei ZDF-WISO kam der Beitrag http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/19/0,1872,2084819,00…
„Es gab Rechnungen, die in einer Aufmachung daherkamen, als seien sie von der Telekom ausgestellt…“

Drück euch die Daumen, dass der Kelch an euch vorübergeht!

Lg
Tara

Liebe Wissende,

hallo,

ja, ich fürchte diese Frage war schon so oder so ähnlich ganz
oft hier gestellt, aber an wen soll sich meine Freundin
wenden???

Also: Eine Freundin bekam vor ein zwei Tagen Post von
Rechtsanwälten, die eine Zahlung anmahnten mit den Worten:
"vor einigen Tagen hatten wir die Bezahlung des Anspruchs
unserer Mandantin (…) angemahnt. Einen vollständigen
Zahlungsausgleich konnten wir bisher nicht feststellen. Wir
fordern Sie nochmals auf, die nachstehend berechnete Forderung
unserer Mandantin binnen 10 Tagen ab Datum dieses Schreibens
auf unserem Konto eingehend zum Ausgleich zu bringen. (…)
Hauptforderung: 7,69 €
6,14% Zinsen seit 22.06.02: 0,90 €
vorgerichtl. Kosten: 5,00 €
Gebühr in Höhe von: 20,00 €
Auslagenpauschale: 3,00 €
macht: 36,59 €

wahnsinn wie hoch die hauptforderung ist :smile:

(…)
Wir machen Sie nochmals darauf aufmerksam, dass unsere
Mandantin ein weiteres fruchtloses Verstreichen der Frist
nicht hinnehmen wird und wir für diesen Fall die Einleitung
gerichtlicher Schritte empfehlen werden. Die hierdurch
entstehenden Mehrkosten sollten Sie sich ersparen.

jaja die üblichen standardschreiben.

(…)
Nun die Fragen:

  1. Es kam überhaupt kein Schreiben vor diesem, also meine
    Freundin ist nicht „vor einigen Tagen“ angemahnt worden. -
    Soll das ein Trick sein, um die ganzen Gebühren zu begründen?
    Oder ist tatsächlich die Post verloren gegangen??? (so ein
    Zufall aber auch, warum nennen die dann kein Datum: mit
    Schreiben vom…)

hm als erstes sollte geprüft werden ob die forderung berechtigt ist. sollte dies nicht so sein auf jeden fall sich gegen das schreiben wehren, ansonsten amchen die ungeniert weiter, dann kommt der mahnbescheid, der vollstreckungsbescheid und die kosten wachsen ins unendliche! Umbedingt dagegen vorgehen!

  1. Der Freundin war gar nicht bewusst, dass eine Zahlung in
    Verzug war - da hatte sie bisher nie jemand darauf hingewiesen
    (!) (Natürlich ist die Zahlung der Zinsen kein Problem, aber
    hätte sie nicht vorher schon mal einen Hinweis bekommen

es ist gesetzlich verankert dass der schuldner einmal angemahnt wird. der schuldner befindet sich nach dem BGB nach 30 Tagen in Verzug. Ab den 30 Tagen kann dann auch Schadensersatz in FOlge von mahngebühren, und Zinsen verlangt werden. Wenn Sie keine erste Mahnung erhalten hat, die übrigens nicht mit Mahngebühren belegt sein kann ist das Mahnprocedere nicht erfolgreich, da es von der ersten mahnung abhängig ist.

müssen?) - Ach ja, es handelt sich hierbei übrigens um eine
(Call by call)- Telefongesellschaft. Das Ganze ist vermutlich
durch eine zu spät gezahlte Telefonrechnung entstanden…
3. Sind in Anbetracht dieser Tatsachen alle Kosten

oha das ist schon wieder etwas anderes. Also da muss man etwas mehr ins detail gehen. wenn z.b. eine solche call by call (cbc) nummer angewählt wird, dann wird diese meistens über die telefonrechnung abgerechnet (TELEKOM, o.a.) wenn man nun diese Rechnung nicht bezahlt und eine Mahnung von der Telefongesellschaft (hier als Beispiel Telekom) erhält, dann zählt dies bereits als Mahnung für den Betreiber des cbc. Dabei abeitet die Telekom wie ein Eintreibungsunternehmen für den cbc Betreiber. Sollte man die mahnung so erhalten haben, wären die Kosten für die 2te Mahnung berechtigt.

gerechtfertigt, die hier verlangt werden? Ich meine ist es
„normal“, dass aus 7,69 €, von denen meine Freundin
nicht mal etwas ahnte, 36,59 € werden?
4. Soll meine Freundin auf das Nichtvorhandensein eines
früheren Schreibens aufmerksam machen, oder hat das sowieso
keinen Sinn?

nun nach den gesetzlichen bestimmungen ist es üblich dass zwischen 20 und 30 euro als auslagen pauschale abgerechnet werden darf. dies gilt für inkassobüros sowie für anwälte die sich der sache annehmen.

Herzlichen Dank für alle Tipps,
Matuja

im großen und ganzen kann ich dir nur raten, dass wenn die forderung berechtigt ist, dass du bezahlst, sollte die forderung nicht berechtigt sein, dann poste das als antwort auf die meinige oder schreibe mir eine email. dann gibt es noch andere möglichkeiten sich zur wehr zu setzen.

mfg
highspeed24

Hallo Matuja,

mir ging’s kürzlich ähnlich: Ich hatte was beim Marktkauf eingekauft und mit Karte bezahlt. Ca. eine Woche später habe ich mein Konto gekündigt, ohne zu kontrollieren, ob bereits alles abgebucht war. Und wie es kommen musste, die vom Marktkauf hatten noch nicht abgebucht. Die haben daher später kein Geld mehr von meinem Konto abbuchen können, sodass ich eine Mahnung mit ordentlichen Gebühren bekam. Ich hab dann sofort die Hauptforderung überwiesen und dort angerufen und das mit denen beredet (Begründung: Wenn die sich über ne Woche mit der Abbuchung Zeit lassen und das bei allen Kunden, so sind das so enorme Zinsbeträge, da kommt es auf die paar Euro für meine Mahnung auch nicht mehr an…)

Also mein Tip: Zahl sofort die

Hauptforderung: 7,69 €

und setzt dich dann gleich mit der entsprechenden Firma in Verbindung und schildere, dass Du kein erstes Schreiben bekommen hast. Wenn Du Dich gut anstellst, sehen die vielleicht von den restlichen Forderungen ab.

Grüße und viel Glück, Nina

Hallo nochmal,

es handelt sich übrigens um eine call by call - Telefongesellschaft

oha das ist schon wieder etwas anderes. Also da muss man etwas
mehr ins detail gehen. wenn z.b. eine solche call by call
(cbc) nummer angewählt wird, dann wird diese meistens über die
telefonrechnung abgerechnet (TELEKOM, o.a.) wenn man nun diese
Rechnung nicht bezahlt und eine Mahnung von der
Telefongesellschaft (hier als Beispiel Telekom) erhält, dann
zählt dies bereits als Mahnung für den Betreiber des cbc.
Dabei abeitet die Telekom wie ein Eintreibungsunternehmen für
den cbc Betreiber. Sollte man die mahnung so erhalten haben,
wären die Kosten für die 2te Mahnung berechtigt.

HMMM! Das tut die telekom ja gerade nicht. Sie mahnt ja nicht für andere mit, darum kann man jetzt alles viel schlechter nachvollziehen! - Also nach Durchsicht der Unterlagen von 2002 (!) hat meine Freundin jetzt den fraglichen Monat gefunden und festgestellt, dass da tatsächlich etwas offen geblieben sein kann (7,69 €). - Aber dass die - ohne 1. Mahnung (!) - jetzt so anwachsen konnten?!!!

  • Wie ist das jetzt, wenn meine Freundin nur die Hauptforderung überweist, da sie ja keine Mahnung („vor einigen Tagen“) erhalten hat. - Sie hält diese Floskel für einen billigen Trick, während die Eintreiber wohlmöglich meine Freundin für nicht ehrlich halten (?)
  • Wer muss jetzt beweisen, dass (k)eine erste Mahnung ankam?
    Vielen Dank schonmal für alle Antworten!
    Gruß, Matuja

Hallo,

meines Wissens nach brauchst Du die Mahngebühren nicht zu bezahlen. Die Gesellschaft müsste das vor Gericht einklagen und, glaube mir, keine Firma geht wegen 50 € vor Gericht. Zahl einfac den offenen Rechnungsbetrag und vergiss den Rest… Es sollte nichts nachkommen.
Liebe Grüße,
B.

hallo B. ,

von solchen ratschlägen halte ich gar nichts. sry.
ich finde es besser die angelegenheit zu klären bevor man das so unter den teppich kehrt und darauf hofft (sicher kann man nicht sein) dass nichts nachkommt.

mfg
highspeed24

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Hallo nochmal,

es handelt sich übrigens um eine call by call - Telefongesellschaft

oha das ist schon wieder etwas anderes. Also da muss man etwas
mehr ins detail gehen. wenn z.b. eine solche call by call
(cbc) nummer angewählt wird, dann wird diese meistens über die
telefonrechnung abgerechnet (TELEKOM, o.a.) wenn man nun diese
Rechnung nicht bezahlt und eine Mahnung von der
Telefongesellschaft (hier als Beispiel Telekom) erhält, dann
zählt dies bereits als Mahnung für den Betreiber des cbc.
Dabei abeitet die Telekom wie ein Eintreibungsunternehmen für
den cbc Betreiber. Sollte man die mahnung so erhalten haben,
wären die Kosten für die 2te Mahnung berechtigt.

HMMM! Das tut die telekom ja gerade nicht. Sie mahnt ja nicht
für andere mit, darum kann man jetzt alles viel schlechter
nachvollziehen! -

wie sie mahnt nicht für andere mit. wenn der betrag sich weifolgt zusammen setzt:
(Beispiel)

Telefongebühren Telekom 50,00 EUR
Telefongebühren CBC Gesellschaft 100,00 EUR
GESAMTBETRAG 150,00 EUR

und es wird die Rechnung nicht bezahlt dann mahnt die Telekom 150 EUR plus 1 EUR Mahngebühr an.

Damit ist der Betrag der CBC Gesellschaft mitangemahnt.

Also nach Durchsicht der Unterlagen von 2002
(!) hat meine Freundin jetzt den fraglichen Monat gefunden und
festgestellt, dass da tatsächlich etwas offen geblieben sein
kann (7,69 €). - Aber dass die - ohne 1. Mahnung (!) -
jetzt so anwachsen konnten?!!!

sie muss nachprüfen ob Sie für diesen betrag eine Mahnung erhalten hat. Sollte Sie keine MAhnung vorfinden, dann kann Sie dies dem Betreiber mitteilen. Fakt ist aber, darauf weise ich gleich hin, das der Betrag nicht verjährt. Da es ja schon von 2002 ist.

  • Wie ist das jetzt, wenn meine Freundin nur die
    Hauptforderung überweist, da sie ja keine Mahnung („vor
    einigen Tagen“) erhalten hat. -

Das kann Sie durchaus tun, allerdings würde ich das dementsprechend mitteilen, dass Sie keine Mahnung erhalten hat. Der Rechtsanwalt wird auf seine Forderungen pochen. Und nur weil die Hauptforderunge beglichen ist wird er den Auftrag nicht umsonst machen und nix dafür haben wollen, weil er wurde ja beauftragt.

Sie hält diese Floskel für
einen billigen Trick, während die Eintreiber wohlmöglich meine
Freundin für nicht ehrlich halten (?)

  • Wer muss jetzt beweisen, dass (k)eine erste Mahnung ankam?
    Vielen Dank schonmal für alle Antworten!
    Gruß, Matuja

Die Beweispflicht liegt beim Kläger. Der Kläger muss duch geeignete Dokumente nachweisen, dass ein Brief angekommen ist. Das ist i.d.R ein Sendeprotokoll.
Einen „billigen“ Trick denke ich nicht dass es ist, weil Sie hat ja durchaus die Rechnung noch nicht bezahlt. Auch wenn Sie die Forderung nicht angemahnt wurde steht sie defakto in der Schuld des Gläubigers, da Sie ja eine Leistung erhalten hat, diese aber nicht beglichen hat. Es ist also bisher ein Versäumnis von Ihrer Seite gewesen.

Wie gesagt ich würde mich schriftlich mit dem Rechtsanwalt in Verbindung setzen und ihm mitteilen, dass keine Mahnung erhalten wurde und dass gegen den betrag der Prozesskosten (Mahngebühren, Bearbeitungskosten) widersprochen wird, die hauptforderung allerdings anerkannt wird.
ein schreiben kann ich dir vorverfassen und dir per mail zukommen lassen wenn du das möchtest.

Hallo,

oha das ist schon wieder etwas anderes. Also da muss man etwas
mehr ins detail gehen. wenn z.b. eine solche call by call
(cbc) nummer angewählt wird, dann wird diese meistens über die
telefonrechnung abgerechnet (TELEKOM, o.a.) wenn man nun diese
Rechnung nicht bezahlt und eine Mahnung von der
Telefongesellschaft (hier als Beispiel Telekom) erhält, dann
zählt dies bereits als Mahnung für den Betreiber des cbc.
Dabei abeitet die Telekom wie ein Eintreibungsunternehmen für
den cbc Betreiber. Sollte man die mahnung so erhalten haben,
wären die Kosten für die 2te Mahnung berechtigt.

das ist nicht richtig. Denn die Telekom mahnt grundsätzlich nur die eigenen Forderungen. Das ist nämlich genau das Problem. Wenn man die Rechnung der Telekom nicht sofort bezahlt, sondern erst die Mahnung, sind die callbycall-Gebühren weiterhin offen.
Für diesen Betrag muß dann also eine extra Mahnung der CallbyCall-Gesellschaft kommen, um in Verzug zu geraten.

Wenn Du diese Mahnung also nicht bekommen hast, überweise einfach die Hauptforderung und halte die Sache für erledigt.

Gruß Ebi

Hallo Ebi,

da muss ich dir recht geben. ich habe das nachgeprüft auf den mahnungen der Telekom steht drauf dass die Beträge anderer Telefongesellschaften nicht mit angemahnt werden.

entschuldigt bitte, ist mir ein fehler unterlaufen hatte gedacht, dass die Telekom die Beträge mit anmahnt.

dann muss ich natürlich sagen, dass dann die Telefongesellschaft recht alleine dasteht. ich würde erst einmal die Hauptfoderung bezahlen, mich aber wie bereits in meinen anderen Beiträge mit dem Rechtsanwalt in verbindung setzen. ich denke nicht dass dieser die sache wenn die hauptforderung bezahlt ist einfach so im sand verlaufen lassen wird.

mfg
highspeed24

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Hallo lieber highspeed24,

wie sie mahnt nicht für andere mit. wenn der betrag sich
weifolgt zusammen setzt:
(Beispiel)

Telefongebühren Telekom 50,00 EUR
Telefongebühren CBC Gesellschaft 100,00 EUR
GESAMTBETRAG 150,00 EUR

und es wird die Rechnung nicht bezahlt dann mahnt die Telekom
150 EUR plus 1 EUR Mahngebühr an.

NEIN! Die Telekom mahnt dann 50,- € an!!! - Die zahlt man dann und denkt, dass alles o.k. ist!!!
Und knapp zwei Jahre später bekommt man dann auf dem beschriebenen Wege mitgeteilt, dass dem nicht so ist…!

sie muss nachprüfen ob Sie für diesen betrag eine Mahnung
erhalten hat. Sollte Sie keine MAhnung vorfinden, dann kann
Sie dies dem Betreiber mitteilen. Fakt ist aber, darauf weise
ich gleich hin, das der Betrag nicht verjährt. Da es ja schon
von 2002 ist.

Nein nein, Verjährung ist ja nicht der Wunsch meiner Freundin! Sie hat kein Problem mit den 7,69 € !!! - Das ist ja Quatsch! Aber die 25,- € Gebühren ohne jegliche Vorwarnung will sie nicht zahlen!

  • Wie ist das jetzt, wenn meine Freundin nur die
    Hauptforderung überweist, da sie ja keine Mahnung („vor
    einigen Tagen“) erhalten hat. -

Das kann Sie durchaus tun, allerdings würde ich das
dementsprechend mitteilen, dass Sie keine Mahnung erhalten
hat. Der Rechtsanwalt wird auf seine Forderungen pochen. Und
nur weil die Hauptforderunge beglichen ist wird er den Auftrag
nicht umsonst machen und nix dafür haben wollen, weil er wurde
ja beauftragt.

Meine Freundin hat einen Brief verfasst, darf ich ihn Dir mailen?

  • Wer muss jetzt beweisen, dass (k)eine erste Mahnung ankam?

Die Beweispflicht liegt beim Kläger. Der Kläger muss duch
geeignete Dokumente nachweisen, dass ein Brief angekommen ist.
Das ist i.d.R ein Sendeprotokoll.

Was ist ein Sendeprotokoll? Ich kenne das nur vom Fax?! - Und wenn irgendwer behauptet, etwas gesendet zu haben - es IST nichts bei meiner Freundin angekommen!!!

Einen „billigen“ Trick denke ich nicht dass es ist, weil Sie
hat ja durchaus die Rechnung noch nicht bezahlt. Auch wenn Sie
die Forderung nicht angemahnt wurde steht sie defakto in der
Schuld des Gläubigers, da Sie ja eine Leistung erhalten hat,
diese aber nicht beglichen hat. Es ist also bisher ein
Versäumnis von Ihrer Seite gewesen.

DAS bestreitet ja keiner!!! - Aber es ist doch viel bequemer und ertragreicher, die erste Mahnung einfach wegzulassen… und gleich mit Gebühren zu kommen, oder?

Wie gesagt ich würde mich schriftlich mit dem Rechtsanwalt in
Verbindung setzen und ihm mitteilen, dass keine Mahnung
erhalten wurde und dass gegen den betrag der Prozesskosten
(Mahngebühren, Bearbeitungskosten) widersprochen wird, die
hauptforderung allerdings anerkannt wird.
ein schreiben kann ich dir vorverfassen und dir per mail
zukommen lassen wenn du das möchtest.

Wie gesagt meine Freundin hat schon etwas verfasst, weil der Termin ja bald verstrichen ist. Sie würde trotzdem auch gerne wissen, wie es professionell richtig gewesen wäre… - und wenn Du einen Kommentar zu ihrem Schreiben hast, wäre das auch sehr nett!!!

Vielen Dank, Gruß, Matuja

Bei mir hat es bis dato so funktioniert… Sonst würde ich es auch nicht schreiben! Liebe Grüße