Liebe Wissende,
ja, ich fürchte diese Frage war schon so oder so ähnlich ganz oft hier gestellt, aber an wen soll sich meine Freundin wenden???
Also: Eine Freundin bekam vor ein zwei Tagen Post von Rechtsanwälten, die eine Zahlung anmahnten mit den Worten:
"vor einigen Tagen hatten wir die Bezahlung des Anspruchs unserer Mandantin (…) angemahnt. Einen vollständigen Zahlungsausgleich konnten wir bisher nicht feststellen. Wir fordern Sie nochmals auf, die nachstehend berechnete Forderung unserer Mandantin binnen 10 Tagen ab Datum dieses Schreibens auf unserem Konto eingehend zum Ausgleich zu bringen. (…)
Hauptforderung: 7,69 €
6,14% Zinsen seit 22.06.02: 0,90 €
vorgerichtl. Kosten: 5,00 €
Gebühr in Höhe von: 20,00 €
Auslagenpauschale: 3,00 €
macht: 36,59 €
(…)
Wir machen Sie nochmals darauf aufmerksam, dass unsere Mandantin ein weiteres fruchtloses Verstreichen der Frist nicht hinnehmen wird und wir für diesen Fall die Einleitung gerichtlicher Schritte empfehlen werden. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sollten Sie sich ersparen.
(…)
Nun die Fragen:
- Es kam überhaupt kein Schreiben vor diesem, also meine Freundin ist nicht „vor einigen Tagen“ angemahnt worden. - Soll das ein Trick sein, um die ganzen Gebühren zu begründen? Oder ist tatsächlich die Post verloren gegangen??? (so ein Zufall aber auch, warum nennen die dann kein Datum: mit Schreiben vom…)
- Der Freundin war gar nicht bewusst, dass eine Zahlung in Verzug war - da hatte sie bisher nie jemand darauf hingewiesen (!) (Natürlich ist die Zahlung der Zinsen kein Problem, aber hätte sie nicht vorher schon mal einen Hinweis bekommen müssen?) - Ach ja, es handelt sich hierbei übrigens um eine (Call by call)- Telefongesellschaft. Das Ganze ist vermutlich durch eine zu spät gezahlte Telefonrechnung entstanden…
- Sind in Anbetracht dieser Tatsachen alle Kosten gerechtfertigt, die hier verlangt werden? Ich meine ist es „normal“, dass aus 7,69 €, von denen meine Freundin nicht mal etwas ahnte, 36,59 € werden?
- Soll meine Freundin auf das Nichtvorhandensein eines früheren Schreibens aufmerksam machen, oder hat das sowieso keinen Sinn?
Herzlichen Dank für alle Tipps,
Matuja
