Hallo Freunde!
Die ewig alte Leier und hier die Schattierung #122343983z4:
Wir stellen uns vor: Frau B kauft bei Herrn Z ein Produkt per Versand. Nach sieben Tagen (Produkt noch nicht verschickt) tritt Frau B vom Kauf zurück und fordert Z auf das bereits überwiesene Geld zurück zu überweisen. Z lässt den gesetzten Termin verstreichen. B will nun eine Mahnung schreiben, um bei Verzug das gerichtliche Mahnverfahren in gang zu bringen. Welche Zahlungsfristen sind denn einzuhalten? reicht ein Zahlungsziel von 5 Tagen, 7 Tagen??? Urteile? Links?
Vielen Dank
Florian
Hallo Freunde!
Hallo Unbekannter 
tritt Frau B vom Kauf zurück und fordert Z auf das bereits
überwiesene Geld zurück zu überweisen. Z lässt den gesetzten
Termin verstreichen.
Dann befindet sich Z bereits im Verzug.
B will nun eine Mahnung schreiben, um bei
Verzug das gerichtliche Mahnverfahren in gang zu bringen.
kann sie jetzt schon, da sie ja eine Frist gesetzt hatte. Die Frage ist nur, ob die Frist auch angemessen war (binnen 3 Stunden wär das nicht
. Spätestens 30 Tage nach Ablauf der frist befindet sich Z aber ohnehin im Verzug, auch ohne weitere Mahnung.
Welche Zahlungsfristen sind denn einzuhalten? reicht ein
Zahlungsziel von 5 Tagen, 7 Tagen??? Urteile? Links?
Naja, in der Regel gibt man 14 Tage oder noch länger Zeit. Da allein die Überweisung schon mal 4 Tage brauchen kann sind 5 Tage etwas kurz. Bei 7 Tagen wäre wahrscheinlich (außer du meinst 7 Werktage) ein Wochenende zwischen, da wird auch nichts überwiesen. Also 2 Wochen sollten es schon sein.
Urteile? Links?
Link: http://www.google.de, Stichwort Mahnverfahren (zB http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/verfah…)
Grüße,
Sue
IANAL