Mahnung

Ein Arbeitnehmer hat sein Arbeitsvertrag gekündigt. Der Arbeitnehmer hatte einen Dienstwagen, für den 100 € Sprit frei waren im Monat, alles weiter welches der Arbeitnehmer an Sprit verfahren hat wurde mit dem Lohn verrrechnet, dies ist aber nicht im letzten Monat des Arbeitsverhältnis geschehen. So hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dies nachträglich in Rechnung gestellt. Der Arbeitnehmer hat den betrag noch nicht Überwiesen da er auf sein noch ausstehendes Arbeitszeugnis wartet. Das Arbeitszeugnis ist in zwischen mit nicht zufrieden stellenden Beurteilung beim Arbeitgeber eingetrofen.

Frage: Darf der Arbeitgeber die Tankkosten nachträglich in Rechnung stellen?
Hat der Arbeitnehmer das recht zu warten mit der Bezahlung bis das Arbeitszeugnis richtig erstellt wurde?

Hallo

Frage: Darf der Arbeitgeber die Tankkosten nachträglich in
Rechnung stellen?

Ja. Wenn vertraglich keine Ausschlussfristen vereinbart waren, die den Anspruch haben verfallen lassen.

Hat der Arbeitnehmer das recht zu warten mit der Bezahlung bis
das Arbeitszeugnis richtig erstellt wurde?

Nein Und er täte gut daran, zu zahlen.

Gruß,
LeoLo