Guten Tag,
Inkassounternehmen zögern gerne die Ausgabe von Rechnungen herrauss um höhere Zinsen bzw. Verzugszinsen zu bekommen. Gibt es hier eine möglchkeit dies zu verhindern, z.B. durch das schreiben von Mahnungen?
Grüße
Veit
Woher weißt du, dass hier etwas in der Absicht hinausgezögert wird, mehr Zinsen kassieren zu können? Haben die das so gesagt…?
Wie auch immer: Mangels Anspruch auf Rechnungskopien oder sonstige Nachweise kann man hier gar nichts machen. Entweder der Anspruch besteht oder eben nicht. Wenn ja, muss er bezahlt werden und hätte wahrscheinlich schon vor langer Zeit bezahlt werden müssen.
Levay
Heißt das ein Inkassounternehmen kann die Herrausgabe der Rechnung solange herrauszögern wie es Ihnen beliebt?
Dann wäre es ja möglich, dass eine Zahlung schon seit mehreren Jahren aussteht, der Betroffene nicht bescheid weiß und dadurch extrem hohe Bearbeitungs und Verwaltungsgebühren entstehen.
Gibt es da nicht eine Pflicht bis wann eine Unternehmen die Rechnung gestellt haben muss z.B. innerhalb eines Monats, halben Jahres, Jahres,…?
Grüße
Veit
Heißt das ein Inkassounternehmen kann die Herrausgabe der
Rechnung solange herrauszögern wie es Ihnen beliebt?
Ja, sicher, immerhin müssen sie überhaupt keine Rechnung herausgeben, weder jetzt noch später.
Dann wäre es ja möglich, dass eine Zahlung schon seit mehreren
Jahren aussteht, der Betroffene nicht bescheid weiß und
dadurch extrem hohe Bearbeitungs und Verwaltungsgebühren
entstehen.
Nein, kann nicht. Es muss ja irgendwann mal eine Mahnung gegeben haben oder sonstwie Verzug eingetreten sein. Aber danach kann man nicht immer wieder neue Rechnungen verlangen.
Gibt es da nicht eine Pflicht bis wann eine Unternehmen die
Rechnung gestellt haben muss z.B. innerhalb eines Monats,
halben Jahres, Jahres,…?
Nein.
Levay
Heißt das ein Inkassounternehmen kann die Herrausgabe der
Rechnung solange herrauszögern wie es Ihnen beliebt?Dann wäre es ja möglich, dass eine Zahlung schon seit mehreren
Jahren aussteht, der Betroffene nicht bescheid weiß und
dadurch extrem hohe Bearbeitungs und Verwaltungsgebühren
entstehen.
Es gibt ja auch noch Verjährungsfristen. Dadurch sind ja schon mal gewisse Grenzen gesetzt.
Gibt es da nicht eine Pflicht bis wann eine Unternehmen die
Rechnung gestellt haben muss z.B. innerhalb eines Monats,
halben Jahres, Jahres,…?
Ein Unternehmen muss sich m.E. an keine Fristen halten. Wenn sie dei Verjährung außer Acht lassen, können sie irgendwann nicht mehr auf Zahlung bestehen, Pech gehabt.
Ansonsten, warum sollten die nicht z.B. erst nach einem halben Jahr die Rechnung schicken. Wenn noch gar keine ordentliche Rechnung geschickt wurde, können doch m.E. auch keine Zinsen berechnet werden.
Grüße
Holygrail
Hallo,
Dann wäre es ja möglich, dass eine Zahlung schon seit mehreren
Jahren aussteht, der Betroffene nicht bescheid weiß und
dadurch extrem hohe Bearbeitungs und Verwaltungsgebühren
entstehen.
Die Zinsen, um die es hier geht, heißen nicht umsonst ‚Verzugszinsen‘. Sie sind nur dann zu zahlen, wenn man sich ‚in Verzug‘ befindet. Und das ist im allgemeinen nur dann der Fall, wenn gemahnt wurde (genaueres siehe §286BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html). Für Bearbeitungs-, Verwaltungs- und Mahngebühren (oder welcher Name da noch benutzt wird) gilt das gleiche.
Einfach abwarten und die Rechnung als zinsgünstige Anlage betrachten funktioniert also nicht. Auch nicht für ein Inkassounternehmen.
Gruß
loderunner (ianal)