La jeune fille Mademoiselle Marie hat beginnend mit dem Wintersemester 2005/06 bis zum Ende des Sommersemesters 2006 ein Austauschjahr im Rahmen ihres Studium in Wien belegt. Während dieser Zeit hat sie in einer WG gewohnt, in der sie auch gemeldet war. Als das Mädchen nun schon lange wieder zuhause an der Seine war, erreicht die verbliebenen Bewohner von einer Krankenkasse eine Mahnung über einen Betrag von etwa 10 Euro adressiert an Mademoiselle Marie.
Die WG-Kollegen wissen nicht, was damit tun. Mademoiselle Marie hat zwar eine Emailadresse hinterlassen unter der man sie erreichen könnte, man weiß aber gar nicht, ob sie zurückschreiben würde. Eine Nachfolgeadresse hat sie nicht hinterlassen. Die Kollegen würden gerne wissen, mit welchen Folgen Marie konfrontiert werden könnte, falls der Betrag (wie er zustandegekommen ist, ist unbekannt) nicht beglichen wird. Muss sie befürchten, bei einer Einreise in die Alpenrepublik nach vielen Jahren mit der geringen Forderung konfrontiert zu werden? Oder wird die Krankenkasse den Betrag ob der Geringfügigkeit eher abschreiben?
Falls Mademoiselle Marie auf eine Verständigungsemail der verbliebenen Mitbewohner nicht reagiert, wie sollten sich diese weiter verhalten? Man möchte gerne Unannehmlichkeiten für Mademoiselle Marie vermeiden.
Muss sie befürchten, bei einer Einreise in die Alpenrepublik
nach vielen Jahren mit der geringen Forderung konfrontiert zu
werden?
Und wenn ist es wahrscheinlich ziemlich wurscht.
Oder wird die Krankenkasse den Betrag ob der
Geringfügigkeit eher abschreiben?
Obwohl es Korinthenkacker sind, ja das werden sie.
Falls Mademoiselle Marie auf eine Verständigungsemail der
verbliebenen Mitbewohner nicht reagiert, wie sollten sich
diese weiter verhalten? Man möchte gerne Unannehmlichkeiten
für Mademoiselle Marie vermeiden.
Diese sollten der Krankenkasse mitteilen das Mademoiselle ins Ausland gezogen ist und basta.
Wenn sie (Madamchen) nicht reagiert sehe ich nicht den geringsten Grund ihr Unannehmlichkeiten zu ersparen ehrlich gesagt.
La jeune fille Mademoiselle Marie hat beginnend mit dem
Wintersemester 2005/06 bis zum Ende des Sommersemesters 2006
ein Austauschjahr im Rahmen ihres Studium in Wien belegt.
Während dieser Zeit hat sie in einer WG gewohnt, in der sie
auch gemeldet war. Als das Mädchen nun schon lange wieder
zuhause an der Seine war, erreicht die verbliebenen Bewohner
von einer Krankenkasse eine Mahnung über einen Betrag von etwa
10 Euro adressiert an Mademoiselle Marie.
Ja ok.
Die WG-Kollegen wissen nicht, was damit tun.
Ich würde sagen nix oder aber der GKK mitteilen, dass Marie n’est plus à Vienne.
Mademoiselle
Marie hat zwar eine Emailadresse hinterlassen unter der man
sie erreichen könnte, man weiß aber gar nicht, ob sie
zurückschreiben würde. Eine Nachfolgeadresse hat sie nicht
hinterlassen. Die Kollegen würden gerne wissen, mit welchen
Folgen Marie konfrontiert werden könnte, falls der Betrag (wie
er zustandegekommen ist, ist unbekannt) nicht beglichen wird.
Es ergeht ein (verwaltungsbehördlicher) Exekutionstitel (meistens Rückstandsausweis), der dann zwangsweise vollstreckt werden kann.
Muss sie befürchten, bei einer Einreise in die Alpenrepublik
nach vielen Jahren mit der geringen Forderung konfrontiert zu
werden? Oder wird die Krankenkasse den Betrag ob der
Geringfügigkeit eher abschreiben?
Wenn sie wieder bei der GKK auftaucht, werden die ihr Geld wollen.
Falls Mademoiselle Marie auf eine Verständigungsemail der
verbliebenen Mitbewohner nicht reagiert, wie sollten sich
diese weiter verhalten? Man möchte gerne Unannehmlichkeiten
für Mademoiselle Marie vermeiden.
Man kann anderen nur helfen, wenn sie sich helfen lassen wollen. Außerdem kann nur derjenige Rechte geltend machen, der davon betroffen ist. Macht sie nichts, kann ihr auch niemand helfen.