Mahnung - Bußgeldbescheid - Verwarnung

hallo zusammen -
angenommen ein autofahrer parkt am 16.12.09 falsch und bekommt von der stadt eine verwarnung mit verwarngeld 5 € ( diese ist datiert auf den 21.12.09 erhalten hat der falschparker diese aber erst am 16.01.2010 )
der falschparker zahlt 5 € am 18.01.2010 eingang bei der stadt rechtzeitig innerhalb einer woche - " sache erledigt, denkste " -
am 14.03 erhält der falschparker eine mahnung von der stadt über 29,5 € - der falschparker ruft bei der stadt an und die sagt sie hätte am 21.01 einen bußgeldbescheid geschickt - dieser kam beim falschparker aber nie an - fp schildert dies der stadt und die meint das wäre egal der postbote hätte unterschrieben das der bußgeldbescheid eingeworfen wurde und gegen die mahnung könne der fp jetzt sowiso nichts mehr machen - da fragt man sich doch ob das alles so richtig ist und was man dagegen machen kann und wie die rechtslage ist -

gruss und dank knut d9e

Hallo,

so ein Bussgeldbescheid wird nicht so einfach erlassen. Vorher haben die Gesetzgeber in ihrer unermesslichen Güte und Weisheit noch das Rechtliche Gehör gesetzt. Deshalb die Frage: Ist irgendwann einmal ein Anhörungsbogen zugegangen?

Gruss

Iru

hallo,
das stand wohl auf dem schreibnen „verwarnung mit verwarngeld / anhörung“
danach kam nichts mehr
dank und gruss knutt d9e

Na dann… gegen den Bussgeldbescheid Widerspruch einlegen und das Gericht entscheiden lassen.

Gruss

Iru

hi,
wenn du da wohnst ist er zugestellt, ob du dort unterschreibst oder nicht ist unerheblich. selbst wenn er den brief an deine tür legt und erdann weg kommt.