hallo zusammen -
angenommen ein autofahrer parkt am 16.12.09 falsch und bekommt von der stadt eine verwarnung mit verwarngeld 5 € ( diese ist datiert auf den 21.12.09 erhalten hat der falschparker diese aber erst am 16.01.2010 )
der falschparker zahlt 5 € am 18.01.2010 eingang bei der stadt rechtzeitig innerhalb einer woche - " sache erledigt, denkste " -
am 14.03 erhält der falschparker eine mahnung von der stadt über 29,5 € - der falschparker ruft bei der stadt an und die sagt sie hätte am 21.01 einen bußgeldbescheid geschickt - dieser kam beim falschparker aber nie an - fp schildert dies der stadt und die meint das wäre egal der postbote hätte unterschrieben das der bußgeldbescheid eingeworfen wurde und gegen die mahnung könne der fp jetzt sowiso nichts mehr machen - da fragt man sich doch ob das alles so richtig ist und was man dagegen machen kann und wie die rechtslage ist -
gruss und dank knut d9e