Hallo Rechtsexperten,
ich als Student habe Bafög Leistungen erhalten und das Bafög Amt möchte diese zurück, da ich als Werkstudent arbeite und über den Freibetrag komme. Da ich das erst schreiben wohl nicht erhalten habe, wurde ich direkt mit einer Mahnung auf die Zahlung hingewiesen. Da ich den geforderten Betrag nicht verstanden habe (müsste normalerweise niedriger sein), habe ich auf diese Mahnung schriftlich geantwortet. Staats eine Antwort auf dieses Schreiben habe ich heute (zwei Monate später) einen Brief vom Gerichtsvollzieher erhalten. Was bedeutet das für mich? Wenn ich auf eine Mahnung antworte, müsste die Forderung doch erstmal hinfällig werden, bis ich eine Antwort erhalte, oder nicht? Da der Gerichtsvollzieher natürlich nicht erreichbar ist, frage ich erstmal hier bei euch nach 
Danke