Liebe/-r Experte/-in,
ich habe heute ein Schreiben von einem Inkassounternehmen bekommen. In dem Schreiben steht, das das Inkassounternehmen von der Internettausch- und Verkaufsbörse Hitmeister den Auftrag bekommen hat, von mir 26,60€ zuzüglich Inkassokosten in Höhe von 60€ einzutreiben.
Ich habe dann bei Hitmeister angerufen und gefragt, was das soll. Darauf antwortete man mir, das Hitmeister mir im April diesen Jahres eine doppelte Gutschrift aus dem Verkauf eines Videospiels überwiesen hat. Dieses Geld verlangt Hitmeister jetzt zurück. Angeblich hat man mir auch zwei emails an meine alte email Adresse geschickt, auf die ich nicht reagiert habe. ( Ich kann natürlich nicht darauf reagieren, da ich die email-Adresse nicht mehr benutze). Ich verlangte dann Einsicht über die o.g. Doppelbuchung, doch die verwehrte man mir und sperrte kurzum mir den Zugang zu dem Portal. Damit kann ich nicht nachprüfen, ob die o.g. Gutschrift wirklich unrechtmäßig gewesen ist.
Nun meine Frage: Kann das Unternehmen mir ein Inkassounternehmen auf den Hals hetzen, obwohl ich nie schriftlich benachrichtigt wurde und ich nicht feststellen kann, wie die auf den o. g. Betrag kommen?
Muß ich die Mahngebühren nebst Inkassounternehmen bezahlen oder kann ich mich dagegen wehren?
Vielen Dank im voraus für jede Antwort.
Claus Winkelhoch
Hallo Claus,
ich bin zwar kein Jurist und kein Experte in dieser Angelegenheit, aber ich hatte einen ähnlichen Fall. Da hatte ich beim ersten Schreiben leider bezahlt, damit ich meine Ruhe habe, aber dann wollten die Burschen immer wieder weiteres Geld, mit der Begründung, ich habe ja beim erstenmal bezahlt und damit akzeptiert, dass ich weiterbezahle. Es war aber nirgends ein Hinweis, dass damit diese Abmachung gilt. Da wurde es mir zu bunt und hab mir einen Rechtsanwalt genommen. Der hat denen dann einen saftigen Brief geschrieben, er kannte nämlich diese Machenschaften von solchen Firmen, dann war endlich Ruhe. Der Anwalt sagte mir auch, dass diese Leute nie Ruhe geben und die Angelegenheit auch tatsächlich weiterlaufen lassen und da kommen dann soviele Kosten auf einen zu. Mein Rat, gehe auch zum Anwalt - kostet zwar auch was, aber dann ist Ruhe. Ich hoffe, ich konnte dir irgendwie helfen und wünsche einen schönen Tag und viel Erfolg. - Gabi
Lieber Herr Winkelhoch,
Das, was Sie beschreiben, ist eine beliebte Masche, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die haben kein Recht dazu, tun es aber trotzdem. Oft sind Anbieter und Inkassounternehmen verbandelt.
Ich kann Ihnen zwei Möglichkeiten sagen:
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Sie gehen zum Anwalt und zeigen die Leute an (wenn Sie rechtschutzversichert sind, ist das ja kein Problem) oder
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Sie bleiben hartnäckig am Ball, gehen auf jedes zweite oder dritte Schreiben von denen schriftlich ein, dann werden die nach langen Strecken der Drohungen mit Gericht usw. irgendwann klein beigeben. Zum Gericht können die nicht gehen, da ihre eigene Masche dann auffliegen würde.
Sie können sich aber zusätzlich auch noch an die für Ihrem Wohnort zuständige Verbraucherberatung wenden, vielleicht sind Sie ja nicht der Erste und man kann dann eine Sammelklage gegen das Unternehmen führen. Des gleichen kann auch über das Internet laufen.
Ich wünsche Ihnen Geduld und Gelassenheit in dieser Angelegenheit.
Gruß
Thomas Rodermund
Der GL " darf " an ein Inkassobüro abgegen aber ob diese Gebühren auch durchsetzungsfähig bzw erstattungsfähig sind steht auf einem anderen Blatt
Die Rechtsprechung bezügl Inkassogebühren ext IBs ist - vorsichtig ausgedrückt - sehr uneinheitlich
Viele Gerichte streichen sogar komplett
Zahl die - falls unstrittig - Hauptforderung zweckgebunden direkt an Hitmeister und weise gegenüber dem Inkassobüro die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurück
Schläft nach 2 oder 3 Bausteinbriefe des IBs bzw des Hausadvokaten ein.