Mahnung easycash

Ist es erlaubt das Mahnungen 3 mal so hoch wie der Kaufbetrag sind

zb.
Bankgebühren 17 Euro
Adressmitteilungsentgelt 20 Euro
Bearbeitungsgebühren 5 Euro
Mahngebühren 5 Euro

und das bei einem Kaufbetrag von 20 Euro mit Kartenzahlung

Ist es erlaubt das Mahnungen 3 mal so hoch wie der Kaufbetrag
sind

ja

Da kann ich meinem Vorredner nur Recht geben. Du musst dir auch den Aufwand vorstellen, der es den Zahlungsempfänger kostet diese verhältnismäßig kleine Summe einzutreiben, wenn z.B. Adresse nicht stimmt, Mahnungen nicht zugestellt werden können, auch Mahnungen nicht reagiert wird etc.

Ist es erlaubt das Mahnungen 3 mal so hoch wie der Kaufbetrag

Es scheint durch die Rechtssprechung bestätigt zu sein, daß Inkassodienste nicht mehr als ein Rechtsanwalt für eine Mahnung Verlangen dürfen.
Bei geringen Beträgen sind das nach RVG (früher BRAGO) (1- facher Gebührensatz) irgendwas um 25€, dazu Portopauschale/ Schreibpauschale irgendwas um 5€ etc.

Es könnte sein, daß sich die von Dir beanstandeten Mahnkosten im korrekten Bereich bewegen.