Ist es erlaubt das Mahnungen 3 mal so hoch wie der Kaufbetrag sind
zb.
Bankgebühren 17 Euro
Adressmitteilungsentgelt 20 Euro
Bearbeitungsgebühren 5 Euro
Mahngebühren 5 Euro
und das bei einem Kaufbetrag von 20 Euro mit Kartenzahlung
Ist es erlaubt das Mahnungen 3 mal so hoch wie der Kaufbetrag sind
zb.
Bankgebühren 17 Euro
Adressmitteilungsentgelt 20 Euro
Bearbeitungsgebühren 5 Euro
Mahngebühren 5 Euro
und das bei einem Kaufbetrag von 20 Euro mit Kartenzahlung
Ist es erlaubt das Mahnungen 3 mal so hoch wie der Kaufbetrag
sind
ja
Da kann ich meinem Vorredner nur Recht geben. Du musst dir auch den Aufwand vorstellen, der es den Zahlungsempfänger kostet diese verhältnismäßig kleine Summe einzutreiben, wenn z.B. Adresse nicht stimmt, Mahnungen nicht zugestellt werden können, auch Mahnungen nicht reagiert wird etc.
Ist es erlaubt das Mahnungen 3 mal so hoch wie der Kaufbetrag
Es scheint durch die Rechtssprechung bestätigt zu sein, daß Inkassodienste nicht mehr als ein Rechtsanwalt für eine Mahnung Verlangen dürfen.
Bei geringen Beträgen sind das nach RVG (früher BRAGO) (1- facher Gebührensatz) irgendwas um 25€, dazu Portopauschale/ Schreibpauschale irgendwas um 5€ etc.
Es könnte sein, daß sich die von Dir beanstandeten Mahnkosten im korrekten Bereich bewegen.