Mahnung erforderlich?

Hallo, zusammen,
eine Stadverwaltung läßt einem Abgabepflichtigen eine Vollstreckungsankündigung zustellen (Androhung der Zwangsvollstreckung über den geschuldeten Betrag + Mahngebühr + Pfändungsgebühren). Der geschuldete Betrag hält sich in Grenzen (€ 1,50).
Frage: Muß dieser Maßnahme eine Mahnung vorausgehen, oder ist eine vorherige Mahnung nicht erforderlich?

Gruß
Eckard

Nein
Hallo Eckard,

Mahnungen sind im Allgemeinen überhaupt nicht nötig. Auf einer Rechnung steht BIS WANN diese zu begleichen ist und wenn diese Frist verstrichen ist, kann sofort die Vollstreckung eingeleitet werden. Es ist jedoch Gepflogenheit, es zunächst mit einer kostengünstigen und wenig abschreckenden (der Käufer soll ja nochmal kommen) Mahnung zu belassen („haben sie vielleicht übersehen, dass…“).

Gruß

Stefan

Moin, Eckard,

diverse Behörden und behördenähnliches wie die GEZ zwingen dem Bürger eine Bringschuld auf. Die Stadtverwaltung genügt ihrer Pflicht, wenn sie die Fälligkeitstermine für zB die Grundsteuer veröffentlicht; Zahlungserinnerungen oder Mahnungen sind dann nicht mehr nötig.

Eine Vollstreckungsandrohung setzt einen „Titel“ voraus, deshalb steht meinem Sautandler dieser Weg nicht offen; er muss erst zum Amtsgericht, wenn er Kohle sehen will.

Gruß Ralf

Danke
Herzlichen Dank Euch Beiden.
Manchmal kann es etwas bringen, mit der Stadtverwaltung zu telefonieren und den Sachverhalt darzulegen. Im obigen Falle verzichtet die Stadt nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter wegen Geringfügigkeit auf das Vollstreckungsverfahren. Der Versäumniszuschlag ist natürlich zu zahlen.

Gruß
Eckard