Mahnung erhalten für Onlineanmeldung

Hallo ich hatte mich für einen Kurs angemeldet über ein Onlineformular auf der Seite des Anbieters. Ich hatte mich dann entschieden den Kurs doch nicht zu machen und hatte Rücksprache mit dem Anbieter gehalten, dieser wollte von dem Rücktritt nichts wissen. Nun wollte ich fragen, da er ja keine Unterschrift von mir hat, ob er nachweisen kann, von welcher Ip adresse die Anmeldung kam? Ach und in den netten AGBs wird nicht beschrieben was passiert wenn man nicht bezahlt. Ausschnitt aus den AGB:

1.Vertragsabschluss / Zahlung der Kursgebühr
Mit Eingang der Anmeldung und unserer Anmeldebestätigung ist der Unterrichtsvertrag rechtskräftig. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Kursteilnehmer, bei Minderjährigen deren gesetzlicher Vertreter, zur Zahlung der Kursgebühr.

Abbuchungen / Bankeinzüge durch uns erfolgen zu Beginn des Kurses.

Haben sie sich für Barzahlung entschieden, zahlen Sie die Kursgebühr bitte unbedingt in der ersten Kursstunde. Folgezahlungen in der ersten Stunde des nächsten Quartals. Die weiteren Unterrichtsstunden sollen nicht durch Verwaltungsarbeiten gestört werden.

Zahlen Sie die Kursgebühr per Überweisung, muss diese zum Kursbeginn auf unserem Konto sein. Folgezahlungen sind zum Ersten des nächsten Quartals zu leisten.

Hallo!

Verträge sind i.d.R. einzuhalten. Wenn du einen Vertrag für einen Kurs eingegangen bist, sind i.d.R. beide Parteien auch verpflichtet, ihren Teil des Vertrags einzuhalten.

Da du deinen Vertrag online abgeschlossen hast, gelten für dich besondere Rücktrittsrechte. Diese sind i.d.R. in den AGB aufgeführt. Je nach Art der geschuldeten Leistung sind diese jedoch eingeschränkt bzw. ist ein Rücktritt nicht möglich.

Gruß
Falke

PS: Warum muss in den ABG beschrieben werden, was passiert, wenn du nicht zahlst? Kennst du „Asterix in der Schweiz“? Die Szene mit dem Käse-Fondue? Erwartest du so eine Abstufung: Stock - Peitsche - Stein an den Fuß?

Ja - dies ist möglich!

Dann wird wohl ein Mahnverfahren einsetzen.

Und nein - es ist bei Internet-Abschlüssen nicht immer eine Unterschrift erforderlich.

siehe auch hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterschrift-noetig-bei-Online-Vertragsabschluss-Registrierung---f107024.html

Gruß Apolon