Mahnung (Ich-AG)

Hallo Wissende,

angenommen der Gründer einer Ich-AG erbringt Anfang März '05 eine Dienstleistung und stellt dem Kunden eine Rechnung über, sagen wir, 90,- € aus. Weiter angenommen, der Kunde hat 10 Tage Zeit, diese Rechnung zu bezahlen - tut es aber nicht (ohne Begründung).
Welche Möglichkeit hätte die Ich-AG, an ihr Geld zu kommen?

Als Laie würde ich mir das so vorstellen, die Rechnung nochmals per normaler Post zuzustellen (10 Tage Zahlungsziel). Sollte der Kunde darauf immer noch nicht reagieren, wie viele Mahnungen müsste die Ich-AG dem säumigen Kunden zusenden, bevor man einen Mahnbescheid an das zuständige Amtsgericht schicken kann?

Wie errechnen sich aus der im Fallbeispiel genannten Summe die Mahngebühren, die man doch sicher der Rechnung hinzuaddieren darf?
Müssten die Mahnungen per Einschreiben zugesandt werden oder reicht normale Post?

Nun ist eine unbezahlte Rechnung von unter 100,- EURO vielleicht kein Grund, ein Gerichtsverfahren anzustrengen, aber wenn das einreissen würde, könnte die recht frisch gegründete Ich-AG bald wieder ihre Pforten schließen… ;o(

Oder würden Igor und Gregor vom Inkassobüro schräg gegenüber das Problem einfacher lösen?!
;o)

Für Ratschläge dankbar,

Veritas

Hi,

Ein Zahlungsziel von 10 Tage ist m.E. zu kurz.
Zahlt der Kunde jedoch nach einer angemessenen Mahnfrist nicht kannst Du den Betrag verzinsen und über einen Mahnbescheid beitreiben lassen.
Das ist billiger, denn Igor und Gregor sind wesentlich teuerer da Du die Jungs selbst zahlen mußt.
Über 90€ lachen die blos.

nicki

Angenommen ich hätte mich mit der Gründung einer Ich-AG beschäftigt, dann hätte ich mich auch mit der Problematik „Forderungsausfall“ befasst.
Mahnung ist nicht zwingend, freundlicher weise tut man das aber.
Eine Mahnung reicht - netter Text, Zahlung … sicherlich übersehen … Frist … blabla.
Wenn dann keine Zahlung eingegangen ist Mahnbescheid erlassen. Kostet 18,00 EUR plus Formular.

Gruß
Christian

Hi,
Das ist billiger, denn Igor und Gregor sind wesentlich teuerer
da Du die Jungs selbst zahlen mußt.
Über 90€ lachen die blos.

Ach, die beiden sind eigentlich nette Jungs, sehen nur ziemlich finster aus - und das Fahrzeug des „Kunden“ ist quasi schon in die Ukraine verschifft…
Dank Joschka reibungslos…
;o)

-> SCHERZ

Angenommen ich hätte mich mit der Gründung einer Ich-AG
beschäftigt, dann hätte ich mich auch mit der Problematik
„Forderungsausfall“ befasst.

Angenommen, ich hätte mich mit ALLEN denbaren und undenkbaren Risiken einer Existenzgründung befasst, dann wäre es wohl nie zu einer solchen gekommen…

Das es mal einen Kunden gibt, der vielleicht nicht zahlt, war abzusehen. So naiv bin ich nicht - wollte mich nur über die aktuelle Rechtslage informieren, deshalb die Anrede „Wissende“.

Mahnung ist nicht zwingend, freundlicher weise tut man das
aber.

OK, gedacht habe ich an 2 Mahnungen, dann Mahnbescheid.

Eine Mahnung reicht - netter Text, Zahlung … sicherlich
übersehen … Frist … blabla.

Ja nee, is klar, über den Inhalt einer Mahnung bin ich mir im Klaren, habe selber schon die ein oder andere bekommen.

Wenn dann keine Zahlung eingegangen ist Mahnbescheid erlassen.
Kostet 18,00 EUR plus Formular.

Das Formular gibt’s im Schreibwarenladen und kostet ca. 2,- Euro, ich weiss.

Gruß

Veritas

Hi,

wegen Beihilfe zum Diebstall wird sich Otto´s Behörde in Kürze bei Dir melden. :smiley:

nicki

Hi,

hab sehr gute Erfahrungen mit http://www.mahnung-online.de gemacht.

Riesenvorteil: Die verlegen erstmal die Gerichtskosten. Allerdings habe ich festgestellt, dass kurz nach Eingabe eines Beitreibungsauftrages die Schuldner gezahlt haben.

Der Verdacht, dass die Kanzlei vorerst außergerichtliche Schritte unternahm, wird von da regelmäßig bestritten. Kann mir aber auch egal sein *g.

Grüßle

HM

Hallo Wissende,

angenommen der Gründer einer Ich-AG erbringt Anfang März '05
eine Dienstleistung und stellt dem Kunden eine Rechnung über,
sagen wir, 90,- € aus. Weiter angenommen, der Kunde hat 10
Tage Zeit, diese Rechnung zu bezahlen - tut es aber nicht
(ohne Begründung).
Welche Möglichkeit hätte die Ich-AG, an ihr Geld zu kommen?

Als Laie würde ich mir das so vorstellen, die Rechnung
nochmals per normaler Post zuzustellen (10 Tage Zahlungsziel).
Sollte der Kunde darauf immer noch nicht reagieren, wie viele
Mahnungen müsste die Ich-AG dem säumigen Kunden zusenden,
bevor man einen Mahnbescheid an das zuständige Amtsgericht
schicken kann?

Gar keine wenn der Zahltermin angegeben ist
z.B. zahlbar ohne Abzug bis zum xx.yy.zz

Wie errechnen sich aus der im Fallbeispiel genannten Summe die
Mahngebühren, die man doch sicher der Rechnung hinzuaddieren
darf?
Müssten die Mahnungen per Einschreiben zugesandt werden oder
reicht normale Post?

Wird nachher eine Beweisfrage „hab ich nie bekommen“

Nun ist eine unbezahlte Rechnung von unter 100,- EURO
vielleicht kein Grund, ein Gerichtsverfahren anzustrengen,

Doch ist es … Schiedsamt statt Mahnbescheid
Ist die preiswertere Methode. um den Klageweg v. d. AGericht frei zu machen
Beim Amtsgericht fragen welches Schiedsamt zuständig ist.

Schönen Sonntag Jakob

aber wenn das einreissen würde, könnte die recht frisch
gegründete Ich-AG bald wieder ihre Pforten schließen… ;o(

Oder würden Igor und Gregor vom Inkassobüro schräg gegenüber
das Problem einfacher lösen?!

Besser nicht wenn der Kunde Geld hat.

;o)

Für Ratschläge dankbar,

Veritas

Als Laie würde ich mir das so vorstellen, die Rechnung
nochmals per normaler Post zuzustellen (10 Tage Zahlungsziel).
Sollte der Kunde darauf immer noch nicht reagieren, wie viele
Mahnungen müsste die Ich-AG dem säumigen Kunden zusenden,
bevor man einen Mahnbescheid an das zuständige Amtsgericht
schicken kann?

Äh… einen Mahnbescheid an das Amtgsgericht? Muss dann das arme Amtsgericht bezahlen???

:wink:)

Levay

Guten Abend!

Ich bin immer wieder erstaunt, dass in diesem wichtigen sektor soviel Unwissenheit herrscht.

„Ein Zahlungsziel von 10 Tagen halte ich für zu kurz“ - wer so denkt, der soll mal zum Bäcker gehen, sich Brötchen eintüten lassen und dann erstaunt fragen: „Wie? Sofort bezahlen? Wo gibt’s denn sowas?“

„Mahnverfahren bei Summen unter EUR 100 lohnen nicht“
Heißt im Umkehrschluss: Nur Verkäufer von Luxusartikeln können überleben, für normale Selbständige, die sich ihren Lebensunterhalt aus mehreren „kleinen“ Forderungen zusammenklauben müssen, gibt es keine Chance.

www.anwaelte-die-sich-eine griffige-domain-gesichert-haben.de machen irgend etwas anderes als andere Anwälte“
Vollkommener Quatschm, und ich bitte jetzt zum wiederholten Male und ernsthaft, mit der Werbung für die Kollegen aufzuhören.

„Man muss mehrere Mahnungen schreiben“
Man muss abwägen, ob man die Kunden behalten will oder nicht, dann kann man ja von mir aus drei Mahnungen schreiben, muss man aber nicht.

Falls Interesse besteht: Ich habe zu dem Thema vor einiger Zeit mal einen Videovortrag aufgenommen, der derzeit als „Fachvortrag des Monats“ bei http://www.anwalt.tv kostenlos abzurufen ist.

Tja einen Mahnbescheid kann man auch über 15 Euro machen, man sollte sich nur fragen, ob man die „Mehraufwendungen“ dann aus eigener Tasche zahlen „will“.

Ich kenne es so, dass man versucht, es mit dem Kunden außergerichltich zu klären, meldet er sich nicht und reagiert auf keine Schreiben (zur eigenen Sicherheit würd ich doch besser ein Einschreiben/Rückschein absenden oder per Boten), so würd ich auch nen Mahnbescheid einreichen. Die Gerichtskosten weiß ich jetzt nicht aus dem Kopf, aber vielleicht um 30 Euro bei deiner Forderung…aber müsst ich noch nachgucken, bin mir nicht sicher.

Würde der das Mahnverfahren in das streitige Verfahren übergehen, z. B. durch einen Widerspruch des Gegners, so müsstest du 2,5 Gebühren drauf zahlen. Also z. B. 30 mal 2,5.

Musst du selbst überlegen, ob du Hilfe in Erwägung ziehen wollen würdest. Kann aber oft sehr nützlich sein.

Danke
für die Antworten, das hilft mir schon sehr weiter.

Veritas