Sehr geehrter Kunde,
im heutigen Geschäftsleben hat man viel um die Ohren und muss an eine Menge Dinge gleichzeitig denken. Dass einem dabei mal etwas entgehen kann ist ganz selbstverständlich. Eben konnten wir bezüglich der angehängten Rechnung noch keinen Eingang der Zahlung finden.
Rechnungs-Daten
Bestelldatum: 14 Januar 2013 versandt an: Mein voller Name
Verzugszinsen und Mahngebühren: 3,00 Euro
Offene Rechnung: 472,29 Euro
Aktikelnummer: 34604050
Sofern Ihrer Aufmerksamkeit unsere erste Rechnung entgangen ist, haben wir Ihnen eine Kopie der Rechnung beigefügt. Wir verpflichten Sie, die Zahlung nachzuholen und sehen dem Eingang Ihrer Zahlung bis zum 17.03.2013 entgegen. Wenn Sie den genannten Termin nicht einhalten, werden wir Ihnen weitere Verzugszinsen und Mahnkosten berechnen.
Sollten Sie die Überweisung nicht rechtzeitig durchführen, wird die Angelegenheit an unseren Rechtsanwalt abgegeben, was mit Kosten verbunden sein wird.
Weitere Mahnung wird nicht geschickt.
hallo,
ich kann mit deiner frage leider nichts anfangen ,du musst doch wissen ob du im januar etwas bestellt hast ,oder eine rechnung zb für strom oder telefon in der höhe bekommen hast .
wer fordert den betrag ? gruss nancy
du solltest mir noch mehr infos schicken dann kann ich dir helfen 
Hallo.
Nun, hatten Sie was bestellt oder nicht…?
Zahlen, wenn was bestellt - nicht zahlen wenn nicht.
Wenn etwas mit der normalen Post kommt, kann es auch nicht angekommen sein…
Gruß - Helena
Huch, das scheint irgendwie verschwunden zu sein. Der Absender der Mail ist eine Silke Morales. Unter dem Text steht:
Mit freundlichen Grüßen
Rheinberg-Buch Colin Köhler
Bestellt habe ich im Januar nichts zu diesem Preis.
also das scheint ein buchhandel zu sein ,tätig bei amazon und bei ebay …aber dann müsstest du ganz schön viele bücher bestellt haben um auf so ne rechnung zu kommen …
hast du nichts bestellt mahnung ignorieren …sollte etwas von inkasso ,anwälten oder gericht kommen meld dich bitte nochmal …dann schreib ich dir wie du dich in den einzelnen fällen verhalten solltest …lieben gruss nancy
Man sollte Deine Frage ignorieren!
Du tippst ja nur was ab ohne Kommentar und Frage!
Hallo ,
nur solange bis etwas vom Gericht kommt dann sofort Wiederspruch einlegen
Gruß Marco
Wenn du gründlicher gelesen hättest…
Hatte was dazu geschrieben. Das ist aber verschwunden…