Guten Morgen,
Ist es rechtlich ok, dass man nach einer ersten Mahnung, bei Nichterfüllen der Zahlungsaufforderung, direkt an Inkassounternehmen weitergeleitet wird?
Und:
Wenn eine - tatsächlich - erste Mahnung geschickt wird, in dessen Text auf wiederholtes Mahnen Bezug genommen wird (was in der Tat nicht stattgefunden hat, bzw. den Empfänger nie erreicht hat, obwohl der für die besagte Mahnung verwendete Zustellkanal, genauso für andere Mahnunge „offen“ war) - a) wer muss denn beweisen, dass eventuelle vorherige Mahungen - gar nicht stattgefunden haben/bzw. ev. doch verschickt wurden? und b) welche Relevanz hat es, ob einer Mahung „Vorgänger“ hat, also die vermeintlich erste Mahnstufe, eventuell doch nicht die erste ist?
Dank und Gruß
Ama
Ist es rechtlich ok, dass man nach einer ersten Mahnung, bei
Nichterfüllen der Zahlungsaufforderung, direkt an
Inkassounternehmen weitergeleitet wird?
Klar. Wieso denn auch nicht? Was soll denn noch alles passieren, bis man seine Forderungen durchsetzen darf?
Wenn eine - tatsächlich - erste Mahnung geschickt wird, in
dessen Text auf wiederholtes Mahnen Bezug genommen wird (was
in der Tat nicht stattgefunden hat, bzw. den Empfänger nie
erreicht hat, obwohl der für die besagte Mahnung verwendete
Zustellkanal, genauso für andere Mahnunge „offen“ war) - a)
wer muss denn beweisen, dass eventuelle vorherige Mahungen -
gar nicht stattgefunden haben/bzw. ev. doch verschickt wurden?
Niemand. Es spielt doch hier überhaupt keine Rolle, allenfalls für die Kosten die ersten Mahnung (dann Beweislast beim Mahnenden).
und b) welche Relevanz hat es, ob einer Mahung „Vorgänger“
hat, also die vermeintlich erste Mahnstufe, eventuell doch
nicht die erste ist?
Keine.
Levay