Hallo zusammen,
Es geht um folgenden Fall:
Jemand benutzt eine „Prepaid“ Karte der fiktiven Firma „Bimjo“. Dort läd er online wieder einmal 15€ per Lastschrift auf die Karte, stellt allerdings sofort danach fest, dass sich seine Kontoverbindung geändert hat. Daraufhin überweist er nochmals 15€ an „Bimjo“ und schreibt noch eine eMail an die Firma mit der bitte um verrechnung.
Wochen später erfolgt die postalische Zustellung eines Inkasso Unternehmens mit der Forderung über 67,74€
Aus einem Telefonat mit „Bimjo“ ergibt sich, dass das Geld nicht abgebucht werden konnte, jedoch zuvor 2 Mahnungen per eMail geschrieben wurden. Diese sind auch tatsächlich geschrieben worden, doch vom Provider sofort als SPAM eingestuft worden. Deshalb wurden diese nicht gelesen.
Aus einem Telefonat mit dem Inkasso Unternehmen geht hervor, dass seit einer Gesetzesänderung gar keine Mahnungen mehr geschrieben werden müssen!!??
Wie wäre hier die weitere Vorgehensweise / wer ist im Recht?
vielen Dank für eure Hilfe,
mfG,
erdbrink
geschrieben worden, doch vom Provider sofort als SPAM
eingestuft worden. Deshalb wurden diese nicht gelesen.
Das ist nicht das Problem des Absenders !
Wie wäre hier die weitere Vorgehensweise / wer ist im Recht?
Vermutlich wird gezahlt werden müssen, Bimjo scheint Anspruch auf die Zahlung zu haben. Die Nicht-Beachtung von Mahnungen muß sich der Kunde zurechnen lassen.
meint das Nordlicht (IANAL)
Hi,
erstmal vielen Dank für deine Antwort,
geschrieben worden, doch vom Provider sofort als SPAM
eingestuft worden. Deshalb wurden diese nicht gelesen.
Das ist nicht das Problem des Absenders !
Das ist richtig, die Frage ist aber auch bzgl. der Art der Versendung (eMail)
Wie wäre hier die weitere Vorgehensweise / wer ist im Recht?
Vermutlich wird gezahlt werden müssen, Bimjo scheint Anspruch
auf die Zahlung zu haben. Die Nicht-Beachtung von Mahnungen
muß sich der Kunde zurechnen lassen.
Auch richtig, jedoch hat der Kunde seinen Fehler ja bemerkt und sofort Geld mit entsprechendem Hinweis überwiesen.
mfG,
erdbrink
Das ist richtig, die Frage ist aber auch bzgl. der Art der
Versendung (eMail)
Das Gesetz sieht kein Formerfordernis für eine Mahnung vor. Man kann sogar mündlich mahnen.
Auch richtig, jedoch hat der Kunde seinen Fehler ja bemerkt
und sofort Geld mit entsprechendem Hinweis überwiesen.
Eben. Und jedenfalls deswegen bestand zu der Zeit, als das Inkassounternehmen eingeschaltet wurde, wohl auch kein Verzug mehr. Ohne Verzug aber kann die Beauftragung des Inkassounternehmens nicht ersetzt verlangt werden.
M.E. muss der Kunde neben der Hauptforderung nur die Kosten für die Rücklastschrift übernehmen.
Levay
Das ist richtig, die Frage ist aber auch bzgl. der Art der
Versendung (eMail)
Das Gesetz sieht kein Formerfordernis für eine Mahnung vor.
Man kann sogar mündlich mahnen.
alles klar
Auch richtig, jedoch hat der Kunde seinen Fehler ja bemerkt
und sofort Geld mit entsprechendem Hinweis überwiesen.
Eben. Und jedenfalls deswegen bestand zu der Zeit, als das
Inkassounternehmen eingeschaltet wurde, wohl auch kein Verzug
mehr. Ohne Verzug aber kann die Beauftragung des
Inkassounternehmens nicht ersetzt verlangt werden.
M.E. muss der Kunde neben der Hauptforderung nur die Kosten
für die Rücklastschrift übernehmen.
Levay
ok, danke für deine Antwort.
mfG,
erdbrink