Mahnung nach 10 Jahren

Moin moin,
ich habe heute von der Kasse Hamburg eine Mahnung bekommen. Der Hammer war, dass es um eine offene Rechnung von vor 10 Jahren geht. Ich habe nicht gewusst, dass die Rechnung noch offen ist, war der Meinung, damals alles beglichen zu haben…zumal ich es nicht mehr wirklich nachvollziehen kann…
Und nun kommt eine Mahnung und ich muss über 70 Euro Verzugszinsen bezahlen…
Wie verhält sich das mit dieser Rechnung, ist das rechtens? Ich habe kein Problem, den offenen Posten zu bezahlen, aber die Verzugszinsen??? Das sehe ich nicht wirklich ein, da hätte ja gerne mal 9 Jahre früher eine Erinnerung kommen können…
Muss ich die Zinsen zahlen, auch wenn es bisher keine Mahnung gab?
Und was ist mit der Verjährungsfrist von Rechnungen? Es gab nie ein Mahnverfahren…


Nachtrag: JMS steht für Jugenmusikschule. Ist eine Staatliche Einrichtung

Hallo man muss das nicht bezahlen weil es schon lange verjährt ist .
viele Grüße noro

Weiß man es? Dafür müsste man erst wissen, was für eine Forderung das ist. Möglicherweise hat der Gläubiger ja einen Titel.

3 Like

Hallo!

Das trifft zu, wenn es sich um eine nicht titulierte zivilrechtliche Forderung handelt und der Schuldner die Einrede der Verjährung geltend macht.

Gruß
Wolfgang

2 Like

hmm, also einen Titel gibt es nicht auf diese Rechnung… Ich meine wie soll ich nun 10 Jahre Später das ganze nachvollziehen können… ich bin mir sicher das damals bezahlt zu haben…
habe mal die Mahnung hochgeladen…

<img

Hallo,

Jetzt müsste man noch wissen was ein „JMS-Bescheid“ ist und auf welche Rechtsgrundlage sich die Kasse beruft.

Gruß
Jörg Zabel

JMS steht für Jugendmusikschule… Wie finde ich die Rechtsgrundlage raus? Meine Tochter ging auf eine Schule, wo sie ein Orchesterinstrument lernen musste und für die Kurse musste man Geld bezahlen… Ist eine stattliche Schuleinrichtung…

Da könnte wie für kommunale Abgaben auch die Abgabenordnung zuständig sein. Damit betrüge die Verjährungsfrist fünf Jahre, Beginn mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Anlaufhemmungen dürften kaum vorgelegen haben, aber es könnte sein, dass die Verjährung unterbrochen worden ist: Wenn es in der Zwischenzeit keine schriftliche Geltendmachung des Anspruchs gegeben hat, käme da wohl allenfalls eine umfangreiche oder verschleppte Ermittlung eines geänderten Wohnsitzes in Frage.

Einzelheiten werden die Leute von der Kasse mitteilen, wenn Du jetzt Verjährung geltend machst.

Schöne Grüße

MM

3 Like

Es gab keinen Umzug und keine Mahnung oder Rechnung in den letzten 10 Jahren

hi,

ich würde einen EDV-Fehler nicht ganz ausschließen.

grüße
lipi

2 Like

Hallo,

Am Montag anrufen.
Sich „dumm stellen“ und fragen.
Erstmal keine Erinnerung an irgendwas haben, was vor 10 Jahren war.
Dann weitersehen.

Gruß
Jörg Zabel

Falls es eine öffentlich rechtliche Forderung ist, benötigt es keinen Titel - da ist der Bescheid der Titel.